Bußgelder: Zwei und zwei macht vier, das begreift doch jeder.

Bekanntlich sind nicht alle Autofahrer Rechenkünstler. Dieser Umstand kann bei Erhöhungen der Bußgelder Probleme mit sich bringen. Die Verkehrsminister der Bundesländer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer haben jedoch eine einfache Lösung gefunden. Mit dem 1. Oktober 2021 wurden die Bußgelder des neuen Bußgeldkatalogs 2021 einfach verdoppelt. Zwei und zwei macht vier, das begreift dann auch jeder.

In der Praxis sieht das nun so aus:

 

Parken oder Halten im allgemeinen Park- oder Halterverbot

 

Bußgeld bis September 2021: 15 Euro, Bußgeld am 1. Oktober 2021 55 Euro

 

Parken auf Geh- und Radwegen, Parken und Halten in zweiter Reihe

 

Bußgeld bis September 2021: 25 Euro, Bußgeld am 1. Oktober 2021 100 Euro

 

Naja, mit dem Verdoppeln der Bußgelder scheint es beim Falschparken nicht ganz zu klappen. Die Verkehrsminister haben wahrscheinlich ein anderes Rechensystem. Oder doch nicht? 25 x 2 x 2 macht doch hundert? Und außerdem, lieber etwas zu viel in der Kasse als zu wenig.