Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern, sagt die Verbraucherzentrale. Betroffen sind zudem überwiegend langfristige Sparverträge mit variablem Zinssatze, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Das zeigen anhaltende Beschwerden von Verbrauchern bei den Verbraucherzentralen und den Marktbeobachtungs-Experten.
In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was in der Regel zu Lasten der Kunden geht: Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben!
Gegen 20 Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in verschiedenen Bundesländern ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits rechtlich erfolgreich vorgegangen mit dem Ergebnis, dass die Geldinstitute sich verpflichten mussten, sich auf die beanstandete Zinsanpassungsklausel nicht mehr zu berufen. Weitere Verfahren sind noch offen (Stand: Januar 2021).
Musterbrief: Zinserträge nachrechnen lassen
Betroffene Kunden können die Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank einfordern. Dabei hilft unser Musterbrief. Achtung: Falls Ihre Bank sich auf Verjährung beruft, lassen Sie sich nicht abwimmeln! https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/kontakt-bw Die Antwort der Bank bzw. die Nachberechnung können Sie von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.