Während der Corona-Pandemie ist die Urlaubsplanung unsicherer als sonst. Wer plötzlich und schwer erkrankt – etwa an Covid-19 – kann seine Reise nicht wie geplant antreten. Um nicht auf Tausenden Euro sitzen zu bleiben, kann es sich für Reisende lohnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten, wenn die Reise aus triftigen Gründen nicht stattfinden kann. Aber nicht alle Versicherer tragen die Stornokosten, wenn die Reise wegen Corona ins Wasser fällt. Der Geldratgeber Finanztip hat die Konditionen von Reiseversicherungen unter die Lupe genommen und empfiehlt zuverlässige Tarife.
Steigende Inzidenzen, viele Virusvarianten: Im plötzlichen Krankheitsfall muss auch eine sehr teure Reise kurzfristig storniert oder abgebrochen werden. Wer in einem solchen Fall hohe Kosten vermeiden will, kann eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. „Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn Sie Ihre Reise aus schwerwiegendem und unerwartetem Grund absagen müssen“, erklärt Finanztip-Reiseexperte Max Mergenbaum. „Das kann eine plötzlich auftretende Krankheit sein, aber auch ein Unfall oder der Tod eines Angehörigen.“ Grundsätzlich lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung am ehesten bei lange geplanten, besonders teuren Reisen. Ebenfalls sinnvoll ist sie für Personen, die ein höheres Stornorisiko haben, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte unbedingt einen Tarif wählen, bei dem Zahlungen bei einem Reiseabbruch mitenthalten sind. „Dann leistet die Versicherung auch, wenn Sie Ihre Reise vor Ort abbrechen müssen“, so Mergenbaum.
Nicht jede Versicherung zahlt während einer Pandemie
Aber Achtung: Einige Reiseversicherungen enthalten eine einschränkende Klausel, die Leistungen im Fall einer Pandemie ausschließt. Von solchen Verträgen sollten Verbraucher die Finger lassen. „Wir empfehlen bei Finanztip nur solche Tarife, die keine Pandemie-Klausel haben“, sagt Mergenbaum. Mittlerweile leisten gute Reiserücktrittsversicherungen auch, wenn jemand als Kontaktperson in persönliche Quarantäne muss. Die Angst, am Virus zu erkranken, reicht allerdings bei keiner Versicherung aus, um bei einer Stornierung das Geld zurückzubekommen. Gleiches gilt für regionale und überregionale Quarantänemaßnahmen im Heimatland oder am Reise Ort. „Hierbei handelt es sich um höhere Gewalt, die vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen ist“, erklärt Mergenbaum.
Zum Corona-Ratgeber: https://www.finanztip.de/coronavirus/reise/