Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als "Assistent/in Währungshandel" einzugehen, welches angeblich von der WV Equity GmbH stammt.
Die WV Equity GmbH ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E-Mails. Vielmehr wird der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die vermutlich der Verdeckung von Straftaten dienen.
Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und diese an Dritte weiterzuleiten bzw. in Kryptowerte wie Bitcoins umzuwandeln. Die auf das Konto des/der „Assistent/in Währungshandel“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als „Assistent/in Währungshandel“ erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)“.
Die in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird von der BaFin auch nicht vorgenommen. Bei der als Beleg für die Anmeldung vorgelegten, angeblich von der BaFin ausgestellten Bescheinigung handelt es sich um eine Fälschung.