Seit Jahren kämpft der Verbraucherzentrale Bundesverband für Durchsetzungsrechte rund um die Internetversorgung. Verbraucher hatten in der Vergangenheit häufig das Problem, nicht die Bandbreite zu bekommen, die ihnen im Vertrag zugesichert wurde. Auch komplette Ausfälle des Telefon- und Internetanschlusses waren keine Seltenheit.
Zukünftig können Verbraucher sich gegen diese Missstände wehren: Bei zu geringer Bandbreite gibt es ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht. Fällt der Telefon- und Internetanschluss komplett aus, bekommen Verbraucher eine Entschädigung, wenn der Anbieter das Problem nicht innerhalb von zwei Kalendertagen beheben kann.
Doch das Recht auf schnelles Internet ist weiterhin ein politisches Placebo: „Die Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet ist mehr als enttäuschend. Dass obwohl es Verbrauchern im Koalitionsvertrag 2018 versprochen wurde,“ so Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Laut des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ muss auf nationaler Ebene eine angemessene Breitband-Grundversorgung geschaffen werden.
Die Novelle bewegt sich der Richtlinie nach damit auf absolutem Mindestniveau der sowieso umzusetzenden Regelungen. „Das Recht auf schnelles Internet bringt für Verbraucher keinen großen Mehrwert gegenüber der jetzigen Situation. Im Gesetz fehlt eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden. Die tatsächliche Umsetzung einer angemessenen flächendeckenden Breitband-Grundversorgung verschiebt sich so zeitlich immer weiter nach hinten,“ sagt Ehrig.
Quelle: vzbv