In Deutschland können Frauen seit mehr als 100 Jahren wählen, genauer seit dem 19. Januar 1919. Seit 70 Jahren sind Frauen und Männer zumindest laut Artikel 3 des Grundgesetzes in Deutschland gleichberechtigt. Doch erst 1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz mit dem Spitznamen „Hausfrauen-Ehe“ in Kraft, schließlich beinhaltete es, dass die Pflichten der Frauen in Ehe und Haushalt nicht vernachlässigt werden. Frauen ist es seit 1962 erlaubt, ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein Konto zu eröffnen. Eine eigenständige Geschäftstüchtigkeit zum Abschließen von Verträgen erlangen Frauen erst sieben Jahre später.
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass deutsche Frauen noch immer durchschnittlich 21 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen – aus verschiedenen Gründen. Die Ergebnisse der Befragung spiegeln jedoch nicht die Lebensrealität wider. Allein das Einkommen von erwerbstätigen Frauen unterscheidet sich massiv von dem der Männer: So haben laut einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums nur zehn Prozent der Frauen gegenüber 42 Prozent der Männer zwischen 30 und 50 Jahren ein Nettoeinkommen über 2.000 Euro. Dementsprechend haben Frauen geringere finanzielle Möglichkeiten zur Existenzsicherung, Risikoabsicherung und Altersvorsorge.
Direktvertrieb: Vorbildliche Ausnahme bei der Gleichstellung: Eine vorbildliche Ausnahme bietet die haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im Direktvertrieb. Hier werden Frauen und Männer sowohl bei den Einkommen als auch bei den Karrieremöglichkeiten absolut gleich behandelt. Zudem haben Frauen wie auch Männer im Direktvertrieb die Möglichkeit, ihre Tätigkeit zeitlich auf die Bedürfnisse der Familie abzustimmen.
Informationen zu Nebentätigkeiten im Direktvertrieb:
www.initiative-nebentaetigkeit.de
Quelle: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Welt Sparen, der Raisin GmbH