Die Insolvenzwelle wird kommen. Was dabei zu beachten ist und wie Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer auch die Altersversorgung verlieren könnten, erläutern der geprüfte Finanz- und Anlageberater und Bankkaufmann Dr. Johannes Fiala und der Sachverständige für Versicherungsmathematik Peter A. Schramm.
In der Corona-Krise hilft der Staat, etwa durch Steuererleichterungen – wie beispielsweise auf Antrag die Herabsetzung von Vorauszahlungen und Stundung. Dies betrifft Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer; nicht jedoch Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer. Sozialversicherung konnte ebenfalls gestundet werden. Zahlungen für Mieten, Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet konnten unter Bedingungen, die zumindest später auch beweisbar sein müssen, vorübergehend ausgesetzt werden. Dies bedeutet eine Zunahme der Schulden, ab jetzt und für die Zukunft.
Banken reagieren zurückhaltend bei Hilfskrediten
Am wirksamsten waren staatliche Zuschüsse ohne Rückzahlungspflicht sowie bei liquiden Arbeitgebern die Option, steuer- und sozialversicherungsfrei den Arbeitnehmern einen Bonus von bis zu 1.500 Euro zusätzlich zu gewähren. Gerichte urteilten, dass Corona-Hilfen pfändungsfrei sind. Altschulden bleiben damit also auch ungetilgt.
Dr. Johannes Fiala
Altersarmut und Privatinsolvenzen: Eine Nebentätigkeit im Direktvertrieb könnte Abhilfe schaffen. Die Initiative Nebentätigkeit 2021 zeigt die Möglichkeiten auf und nennt Kontaktmöglichkeiten zu Direktvertriebs-Unternehmen.