Sie sind geblitzt worden und ein paar hundert Meter weiter steht ein freundlicher Polizist, der sie anhält. Genauso freundlich kommt er an Ihr Auto und fragt: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Jetzt machen Sie auf keinen Fall diesen Fehler:
Wenn Ihnen ein Polizist nämlich diese Frage stellt, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken klingeln. Denn dann sind Sie definitiv zu schnell gefahren, und man hat Sie dabei geblitzt oder gefilmt. Bleiben Sie in diesem Moment ruhig, freundlich - aber antworten Sie auf keinen Fall mit: „Ich weiß, aber ich hatte es eilig, weil…“!
Das wäre das Falscheste, was Sie in diesem Moment tun könnten. Denn damit würden Sie zugeben, dass Sie wussten, dass Sie zu schnell gefahren sind. Das wäre dann „Vorsatz“ und kostet Sie meist doppelt so viel, als wenn Sie den Beamten gleichfalls freundlich anschauen und mit einer Unschuldsmiene zurückfragen: „Nein, wieso? Habe ich denn etwas falsch gemacht?“. Oder Sie sagen gar nichts. Dann müsste man nämlich zu Ihren Gunsten von einer Fahrlässigkeit ausgehen und das kostet Sie im Zweifel erheblich weniger Bußgeld…
Rechtsanwalt Ingo Lenßen