Gegen rechtswidrige IHK-Bescheide vorgehen

Zurzeit laufen bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen oder Einzelunternehmern, die die mehr als 26.000 Euro Jahresgewinn erzielen und damit Gewerbssteuerpflichtig sind, die Kostenbescheide der IHK ein. Hier handelt es sich um eine Pflichtabgabe, ob man die Leistungen der IHK nutzt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wie kann man sich gegen unberechtigte IHK-Bescheide wehren?

Seit Oktober 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht fünf Mal über Fälle rechtswidriger Vermögensbildung in diversen Industrie- und Handelskammern (IHKn) zu entscheiden. In allen Fällen konnten sich die vom Verband freier Kammern e.V. ( bffk) unterstützten Kläger im Wesentlichen durchsetzen und wurden mit den Urteilen von der Zahlung der Beiträge befreit. Aktuell stellt der bffk aber in fast allen IHK- Bezirken fest, dass weiterhin - unter den Augen der Rechtsaufsichten - rechtswidrige Beitragsbescheide ergehen. Zu beobachten ist dabei, dass IHKn selbst für Beitragsjahre, in denen sie gegenüber bffk-Mitgliedern nach Klagen oder Widersprüchen auf Beitragsforderungen verzichtet haben, an andere unwissende IHK-Mitglieder weiter Bescheide verschicken.

 

In diese Lücke stößt jetzt das Start-up „IHK-Einspruch“. bffk-Mitglied und Unternehmer Wolf-Peter Korth investiert einen deutlichen 6-stelligen Betrag in dieses legal-tech-Portal, bei dem IHK- Mitglieder kostenfrei in Echtzeit prüfen lassen können, ob Widersprüche oder Klagen gegen die IHK-Bescheide Sinn machen. IHK-Einspruch bietet auf der Grundlage der ausgesprochenen Empfehlungen dann an, für die betroffenen IHK-Mitglieder, ohne jedes Kostenrisiko die Verfahren gegen die IHKn zu führen.

 

Erreichbar ist IHK-Einspruch ab sofort über: www.ihk-einspruch.de.