Bisher war die Abgabe von Corona-Schnelltests nur an medizinisches Personal gestattet, aber nun werden sie bald auch für den Privatgebrauch zugelassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat am 03. Februar eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung verabschiedet, damit auch Privatpersonen Antigenschnelltests in Apotheken kaufen und sich selbst mit ihnen testen können. Entsprechende Tests müssen nun nur noch zertifiziert werden.
„Insbesondere sogenannte Gurgel- oder Spucktests stehen dabei aktuell im Fokus. Sie sind auch für den Laien einfach zu handhaben, denn bei ihnen ist kein unangenehmer Rachenabstrich notwendig“, weiß Dr. med. Gunther Burgard, medizinischer Direktor der Pharmact GmbH, die unter anderem einen Gurgel- und einen sogenannten Spucktest, also einen Antigen-Schnelltest auf Sputumbasis, anbietet.
Genauer Gurgeltest
Wer einen Gurgeltest verwendet, gurgelt eine Mundspüllösung für etwa 30 Sekunden. Damit die Lösung genügend Virenmaterial im Rachen aufnimmt, muss sie allerdings unbedingt gegurgelt und nicht nur im Mundraum umhergespült werden. Wer dazu nicht in der Lage ist, greift besser auf einen Spucktest zurück. Eine Farbreaktion zeigt innerhalb von 3 bis 5 Minuten an, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. „Für unseren Test erwarten wir in der Validierung eine Spezifität und Sensitivität von jeweils mehr 95 Prozent. Damit ist der Gurgeltet einfach anzuwenden und zuverlässig“, erklärt Dr. Burgard.
Wann der Corona- Gurgel- und Spuck-Schnelltest für zu Hause in der Apotheke erhältlich ist und was er kostet, wird in Kürze bekannt gegeben.