Die Verbraucherzentrale erhält seit einigen Wochen zahlreiche Beschwerden über den Berliner Energie- und Telekommunikations¬anbieter Primastrom GmbH. Trotz bereits erfolger Abmahnung im Jahr 2019 lässt das Unternehmen angebliche Vodafone-Mitarbeiter:innen an Haustüren klingeln, um Verbraucher:innen unter Vorspielung falscher Tatsachen Strom- und Gasverträge unterzujubeln.
Der Trick ist alt, aber zeitlos: Angebliche Mitarbeiter:innen eines bekannten Unternehmens – im vorliegenden Fall Vodafone – verschaffen sich durch freundliches Auftreten Zugang zu Wohnungen von Verbraucher:innen und geben vor, Telefon- und Internetanschlüsse prüfen zu müssen. Dann wird das Gespräch plötzlich auf Strom und Gasverträge gelenkt und behauptet, Partner von anderen bekannten Unternehmensgrößen – wie etwa EnBW – zu sein. Ein schneller Check solle lediglich einen kostenlosen Tarifvergleich liefern – man könne ja vielleicht Geld sparen.
Danach werden die Verbraucher:innen überredet mehrere Schreiben zu unterzeichnen. Dabei ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen mit der Unterschrift ein Vertrag mit Primastrom untergeschoben wird. Sie werden im Glauben gelassen, Informationen oder sogar einen Rabatt ihres bisherigen Lieferanten zu erhalten. Nach Unterzeichnung der Unterlagen gehen die Drücker wieder, ohne Durchschläge oder Abschriften zurückzulassen. Das Telekommunikationsunternehmen würde sich melden.
Besonders fiese „Beiblatt“-Masche
Kurze Zeit später erhalten die Verbraucher:innen eine Vertragsbestätigung von Primastrom zu einem Strom- oder Gasvertrag, den sie überhaupt nicht wollten. Beschweren sich Betroffene, werden sie von Primastrom mit dem „Beiblatt“ konfrontiert und der Aussage, dass sie einen ordnungsgemäßen Vertrag unterzeichnet hätten.
Das unscheinbare Beiblatt mit der Überschrift „Wir wollen Ihr Vertrauen stärken!“ wurde von den Vodafone-Mitarbeiter:innen vorgelegt und soll bestätigen, dass bei der Akquise alles mit rechten Dingen zugegangen ist. So soll bestätigt werden „dass sich die Vertriebsmitarbeiter nicht als Mitarbeiter z.B. der Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH oder der Verbraucherzentrale vorgestellt haben“, oder dass die Kundenangaben zum Jahresverbrauch aktuell und wahrheitsgemäß seien.
Diese Art und Weise des Vertragsschlusses und der Täuschung über die eigentliche Absicht des Besuches hat rechtliche, unter Umständen sogar strafrechtliche Relevanz. Die Aussagen auf dem Beiblatt benachteiligen Verbraucher:innen massiv, denn damit soll eine Beweisführung vereitelt und Einwendungen gegen den Vertragsschluss ausgehebelt werden. „Bereits 2019 hat die Verbraucherzentrale Unternehmen wegen eines ähnlichen Tricks abgemahnt. Damals wurden Verbraucher:innen jedoch Telefonverträge untergeschoben. Wir werden auch jetzt wieder rechtliche Schritte einleiten“, erklärt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale warnt vor den Maschen der Primastrom GmbH und wird rechtlich gegen sie vorgehen. Betroffene Verbraucher:innen sollen die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur aber auch die Polizei informieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg