Klar haben wir ein Bundesdatenschutzgesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln soll. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten sind. Wer dagegen verstößt, kann mit Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro bestraft werden. Nun sind bekanntlich vor dem Gesetz alle gleich.
Wie es scheint, soll es auch in diesem Fall „Gleichere“ geben. Die Schufa zum Beispiel möchte Medienberichten zufolge noch mehr über die Verbraucher wissen und sogar deren Kontoauszüge durchleuchten dürfen.
Die Schufa ist mit den Daten von 67 Millionen Verbrauchern die größte Auskunftei in Deutschland. Wer von ihr negativ bewertet wird, dürfte erhebliche Probleme haben, bei Telefon-Providern, Energiegesellschaften, Hauseigentümern einen Vertrag zu bekommen. Das gleiche gilt für Kreditverträge.
Die Schufa möchte natürlich nichts Schlechtes. Im Gegenteil, auf ihrer Internetseite schreibt die Schufa über ihre Pläne der Bonitätsprüfung durch eine Kontendatenanalyse: Die Grundlage des Schufa CheckNow-Verfahren ist Vertrauen zwischen Kunden, Unternehmen und dem Informationsdienstleister. Für die Akzeptanz sind transparente, verbraucherfreundliche und sichere Prozesse nötig. Diese zu optimieren steht im Fokus der aktuellen Markttests, an dem sich auch weitere interessierte Unternehmen noch beteiligen können.
Was passiert, wenn der Verbraucher in die weitere Verarbeitung der Daten bei der Schufa nicht einwilligt?
Schufa: Die Erbringung der Dienstleistung (hier: Bonitätsbewertung auf Basis von Kontoinformationsdaten) erfolgt unabhängig von der Erteilung einer Einwilligung in eine etwaige darüber hinausgehende Verarbeitung der Kontoinformationen bei der Schufa. Der Verbraucher kann also den Dienst unabhängig von der Erteilung einer solchen Einwilligung nutzen.
Was meinen Sie, liebe Leserinnen und Leser, soll die Schufa künftig für ihre Bonitätsbeurteilungen auch Zugriff auf unsere Kontoauszüge bekommen. Schreiben Sie an leserbriefe@network-karriere.com