Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern: Corona bedingt gab es besondere Regeln, die teils zum Jahresende auslaufen. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Unternehmer prüfen, ob sie noch in diesem Jahr davon profitieren können. Etwa beim „Corona-Bonus“, bei dem Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten können. Im kommenden Jahr werden für solche Prämien wieder Steuern fällig.

Ein weiteres Thema ist die reduzierte Mehrwertsteuer, die noch bis zum 31. Dezember gilt: Vor allem bei größeren Anschaffungen können Käufer profitieren. Auch wer den Kauf eines Neuwagens plant, sollte gegebenenfalls noch jetzt aktiv werden: Wird der neue Pkw noch 2020 zugelassen, gilt für die Kfz-Steuer die bisherige Berechnung. Bei einer Zulassung ab 2021 wird es eventuell teurer, weil sich die Kfz-Steuer stärker am CO2-Ausstoß orientieren wird.

 

Wichtig: Manche Anpassungen sind auch Pflicht! So steigt ab Januar der gesetzliche Mindestlohn, sodass Arbeitsverträge eventuell angepasst werden müssen. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber im Privathaushalt. Wird eine Anpassung verpasst, hat dies gegebenenfalls nachteilige Auswirkungen, weil die 450-Euro-Grenze überschritten wird.

 

Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!

Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.

 

Diese und zahlreiche weitere Tipps für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer, Mieter und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 20. Er steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter info@steuerzahler.de kostenlos anfordern.