Corona-Soforthilfen: Geld auf Knopfdruck

Der Bund der Steuerzahler stellt in seinem Schwarzbuch 2020/2021 die krassesten Fälle von Steuergeld-Verschwendung vor. Dabei geht es nicht um Peanuts, sondern um richtig große Summen, für die der Steuerzahler geradestehen muss. Die Verantwortung dafür übernimmt wie immer bei Staatsausgaben niemand.

Am 19.3.2020 hatte der Berliner Senat die Corona-Soforthilfe II für Solo- Selbstständige und Kleinunternehmer beschlossen. Die Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro aus Landesmitteln sollten akute Liquiditätslöcher stopfen und die Soforthilfe aus Bundesmitteln ergänzen.

 

Bereits acht Tage später öffnete die Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag des Landes Berlin die Geldschleusen und überwies innerhalb von nur 2 Wochen rund 1,6 Mrd. Euro an 191.500 Antragsteller – so schnell und unbürokratisch wie in keinem anderen Bundesland. In einer Kombination aus Bundes- und Landesmitteln gab es für Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten Zuschüsse von bis zu 14.000 bzw. 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten. Für Verwirrung sorgten bei den Antragstellern die unterschiedlichen Voraussetzungen der Programme. Insbesondere bei der Frage, wofür die Soforthilfe II verwendet werden darf, gab es für Anträge bis einschließlich 1.4.2020 gravierende Unterschiede. Bis dahin war die Verwendung der Zuschüsse aus Landesmitteln auch für die Gehälter der Beschäftigten und entgangene Unternehmereinkünfte erlaubt.

 

Die Verwendung der Bundesmittel war für Personalkosten und zur Deckung privater Lebenshaltungskosten hingegen ausdrücklich verboten. Eine Einschränkung für beide Programme, dass die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden muss, gab die IBB erst ab dem 31.3.2020 vor. Die kombinierte Beantragung aus Landesund Bundesmitteln wurde dann nach einer Bearbeitungspause bereits am 6.4.2020 auf Beschluss des Senats in ein einheitliches Bundesprogramm überführt. Hierdurch standen dann Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten in Höhe von 9.000 Euro und für sechs bis zehn Beschäftigte in Höhe von 15.000 Euro zu Verfügung.

 

Bis dahin waren aber in fünf Tagen bereits rund 900 Mio. Euro von der IBB an mehr als 100.000 Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler überwiesen worden. Bis zum Ende des Programms hat die IBB insgesamt knapp 1,8 Mrd. Euro an 212.455 Antragsteller ausgezahlt, aber auch rund 28.000 Anträge abgelehnt. Der Vorstandsvorsitzende der IBB bestätigte in einem Fernsehbeitrag, dass eine Identitätsprüfung im Sinne der Vorlage eines Personalausweises bei der IBB nicht habe stattfinden müssen. Die Prüfung habe sich darauf bezogen, dass die Überweisung auf ein Konto erfolgte, bei dem Kontoinhaber und Kontoeröffner deckungsgleich gewesen seien. Deutlicher benannte ein Vertreter des Landeskriminalamts den Grund für die unzureichenden Kontrollen: „Wir wissen, dass die IBB aufgrund des politischen Willens hier keine großartigen Prüfungen am Anfang vorgenommen hat. Dadurch ist die Tatgelegenheit zum Betrügen sehr groß gewesen.“

 

Immerhin konnte die IBB Mitte Juli davon berichten, dass 16.352 Antragsteller Zuschüsse in Höhe von 109 Mio. Euro zurückgezahlt hätten und für alle rund 246.000 Anträge inzwischen ein kompletter Datenabgleich mit den Finanzämtern durchgeführt worden ist.

 

Hier geht es zu einem ZDF-Bericht.