Die 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3-10 O 14/20) hat sich im Termin vom 11. September 2020 in der Sache EXW Global AG ./. Markus Miller, der Argumentation der SBS Legal Rechtsanwälte, vertreten durch Rechtsanwalt Tae Joung Kim, komplett angeschlossen und daraufhin angekündigt, die Klage der EXW Global AG vollumfänglich abzuweisen. Der Vertreter der Klägerin nahm sodann nach telefonischer Rücksprache die gesamte Klage zurück.
Im Rahmen eines veröffentlichten Interviews für die Börse Stuttgart im vergangenen Jahr hatte sich Markus Miller, Krypto-Experte und Fachjournalist, auf Anfrage über das Geschäftsmodell der EXW-Wallet u. a. dahingehend geäußert, dass bzgl. des damals auf der Homepage und im Impressum genannten EXW-Trading-Partners am 04.10.2019 eine Investorenwarnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ausgesprochen wurde (mit Bescheid vom 25.05.2020 hat die FMA mittlerweile die Rechtmäßigkeit ihrer Veröffentlichung festgestellt, welcher auch rechtskräftig ist). Aus diesem Grund warnte Markus Miller vor diesem Angebot und empfahl von Investitionen abzusehen.
Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Network-Karriere einen ausführlichen Bericht über den Versuch der EXW Global AG, den Fachjournalisten Markus Miller durch eine Vielzahl von Klagen mundtot zu machen und was dabei herausgekommen ist.
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