Auch private Schuldner können sich mit einem Insolvenzplanverfahren vorzeitig ihrer Schulden entledigen. Dadurch ist eine legale Restschuldbefreiung und ein Neubeginn auch deutlich vor Ablauf der in der Insolvenzordnung vorgesehenen drei, fünf oder sechs Jahre möglich. Mit einem Insolvenzplan kann sogar eine Restschuldbefreiung für Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung („Delikt“) erreicht werden.
Vorteile eines Insolvenzplans
Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter Hendrik Könemann zu den Vorteilen eines Insolvenzplans: „Großer Vorteil der Planinsolvenz ist es, dass Sie schnell, also innerhalb von 4 – 12 Monaten, entschuldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Planinsolvenz, falls Ihnen das normale Insolvenzverfahren mit seiner mehrjährigen Laufzeit einfach zu lange dauert. Mit der von uns begleiteten Planinsolvenz befriedigen Sie die Gläubiger mit einer geringen Quote und verkürzen das reguläre Insolvenzverfahren auf wenige Monate. Außerdem bietet der Insolvenzplan gegenüber einem Vergleich höhere Erfolgsaussichten: Durch eine Kopf- und Summenmehrheit sowie taktische Gruppenbildung werden ablehnende Gläubiger meist überstimmt. Ferner erreichen Sie durch die Planinsolvenz eine Restschuldbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren komplett durchlaufen zu müssen. Das Insolvenzverfahren wird nach Zustandekommen des Insolvenzplans aufgehoben und die Nachteile einer laufenden Insolvenz entfallen sofort wieder“.
Einen ausführlichen Bericht zur Möglichkeit der schnellen Restschuldbefreiung lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Network-Karriere.
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