Vorsicht vor Liebesbetrug im Internet

Der BaFin ist ein Fall von „Love Scamming“ bekannt geworden. Demnach kann derjenige, der sich auf Dating-Plattformen im Internet umsieht, Gefahr laufen, einem sogenannten „Love Scammer“ aufzusitzen. Bei dieser Form des Internetbetrugs erschleicht der Betrüger das Vertrauen seiner Opfer, um im Ergebnis finanzielle Zuwendungen von ihnen zu erschleichen.

Beim „Love Scamming,“ auch „Romance Scamming“ oder „Liebesbetrug“ genannt, nimmt der Betrüger auf Partnerbörsen oder in sonstigen Sozialen Netzwerken im Internet Kontakt mit seinen potenziellen Opfern auf. Die Betrüger stellen, zum Teil über einen Zeitraum von mehreren Monaten, einen engen Kontakt zu den Opfern her, um deren Vertrauen zu erschleichen. Es werden umfangreiche Mails oder Chatnachrichten verschickt, bisweilen werden auch Telefonate geführt, um das Opfer emotional abhängig zu machen.

 

Wenn dies gelungen ist, kommen die Betrüger zur Sache: Unter Vorspiegelung ungewöhnlicher Lebensumstände fordern die Betrüger ihr Opfer auf, ihnen Geld zu überweisen, um ihnen aus einer Notsituation zu helfen.

 

Woran können Sie erkennen, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt?

  • Häufig sprechen/schreiben die Betrüger auf Englisch. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie auf Deutsch kontaktiert werden.
  • Die Betrüger schicken besonders attraktive Fotos von sich.
  • Die Betrüger äußern schnell offensichtliche Liebesbekundungen gegenüber den Opfern.
  • Die Betrüger berichten von einer „unglaublichen“ Lebensgeschichte, die zu einer finanziellen Notsituation geführt hat und es erforderlich macht, dass die Opfer ihnen Geld überweisen.

 

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

  • Überweisen Sie Personen, die Sie nicht persönlich kennen, kein Geld.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen ein Angebot „komisch“ vorkommt. Gehen Sie auch dann nicht auf Forderungen ein.
  • Geben Sie den Namen der Person, die Sie im Internet kennengelernt haben, zusammen mit weiteren Schlüsselbegriffen, wie zum Beispiel „Liebesbetrug,“ „Love-Scamming,“ oder „Romance-Scamming,“ in einer Suchmaschine im Internet ein. Möglicherweise ist Ihre Bekanntschaft schon in Foren auffällig geworden.
  • Sollten Sie feststellen, dass Sie tatsächlich einem „Love-Scammer“ aufgesessen sind, brechen Sie den Kontakt sofort ab.
  • Bei Verdacht, dass es sich um einen „Love-Scammer“ handelt, sollten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei erstatten.

 

Quelle: BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht