Staatliche Gründer-Förderungen für Network-Marketing-Selbständigkeit

Wer sich im Network-Marketing hauptberuflich selbständig macht, kann durchaus staatliche Gründer-Förderungen in Anspruch nehmen. Dazu muss man sich allerdings durch den Förderdschungel kämpfen. Auf den ersten Blick erscheinen manche Programme und Antragsformalitäten sehr komplex, zumal sie nicht immer in einer leicht verständlichen Sprache vermittelt werden. Zudem muss man unterscheiden zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Network-Karriere hat die wichtigsten Förderquellen recherchiert und will dazu beitragen, dass sie künftig bei einem Gründungsvorhaben stärker genutzt werden.

Die erste Frage lautet: Will ich im Network Marketing nur die Haushaltskasse ein wenig aufbessern oder will ich im Idealfall bis zu einem Vollerwerb einsteigen? Im ersten Fall sieht es bezüglich finanzieller Unterstützungen eher schlecht aus. Das Generieren von Nebeneinkünften wird also so gut wie nicht vom Staat unterstützt. Umso attraktiver wird aber die Förderwelt, wenn man einen Haupterwerb anstrebt oder bereits bestehende Abläufe optimieren und ausbauen will.

 

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist wichtig beim (geplanten) Einstieg in den Vollerwerb. Bundesweit einheitlich gibt es den Gründungszuschuss, der die Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung zum Inhalt hat. Arbeitslose Gründungsinteressierte, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, legen der Agentur für Arbeit eine „Tragfähigkeit der Existenzgründung“ vor und brauchen eine fachkundige Stellungnahme beispielsweise vom Steuerberater. Ein Rechtsanspruch besteht hier aber nicht. Bei einer positiven Entscheidung gibt es neben dem ALG 1 zusätzlich pauschal 300 Euro zur sozialen Absicherung – sechs Monate lang. Diese Pauschale kann danach für weitere neun Monate weiterbezahlt werden. www.arbeitsagentur.de

 

Der Zuschuss nach der Existenzgründung

Ist das Unternehmen angemeldet, kann man bundesweit einheitlich einen Zuschuss für externe Beratungen anfordern. Die sollten sich auf wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Fragen der Unternehmensführung beziehen. In den ersten beiden Jahren der Selbständigkeit können 4.000 Euro eingesetzt werden bei einer Förderung von 50 Prozent, also 2.000 Euro. Nach den beiden ersten Jahren reduziert sich dieses Paket auf 3.000 Euro und ebenfalls 50 Prozent Erstattung, wobei es mehrfach aktiviert werden kann. Für Teile der neuen Bundesländer gelten höhere Sätze bei der Erstattung. Details zu den Online-Anträgen unter:  www.bafa.de

 

Weitere Zuschüsse auf Abruf

Neben den Geldern im Zuge einer Gründung zahlt der Staat beträchtliche Summen unter anderem über sein Programm „go-digital“. Damit soll unter anderem die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen gefördert werden. Explizit gelten diese Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks. Wenn es also unter anderem um die digitale Markterschließung geht, ist der Blick auf www.innovation-beratung-foerderung.de lohnend.

 

Emil Hofmann

www.emil-hofmann.de