Rechtsanwältin Dr. Nathalie Mahmoudi hatte in einem Network-Karriere Beitrag darüber informiert, dass auch Solo-Selbständige im Network-Marketing die von der Bundesregierung verabschiedete „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige“ in Anspruch nehmen können. Die Antragsteller ohne oder mit bis zu fünf Angestellten sollen, abhängig vom Bundesland, zwischen 6.000 Euro und 10.000 Euro als Einmalzahlung erhalten, die nicht zurückgeführt werden müssen.
Bund und Länder haben zwar die Hilfsprogramme aufgelegt, doch an den Betroffenen gehen sie vorbei. Denn private Ausgaben wie die Kosten des Lebensunterhalts, wie Krankenversicherung, Wohnungsmiete und laufende Verpflichtungen, die aufgrund einer komplett anderen Einkommenssituation als der durch die Corona-Beschränkungen entstanden sind, dürfen nicht aus den Fördermitteln bezahlt werden.
In Personengesellschaften dagegen dürfen sich die Geschäftsführenden weiter ihr Gehalt zahlen, das als Betriebsausgabe anerkannt ist. Auch Geschäftsführende von mittelständischen Unternehmen erhalten weiter ihre Gehälter, wenn die Unternehmen mit dem jeweils dort greifenden Programm gefördert werden. Hier wird also der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls erheblich verletzt.
Baden-Württemberg hat bereits reagiert: Hier können sich Solo-Selbständige aus den Fördermitteln einen Lohn in Höhe des Existenzminimums auszahlen und so auch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Eine solche Regelung braucht es jetzt auch für die Zuschüsse in allen Bundesländern.
weACT, die Petitionsplattform von Campact hat zu diesem Thema eine Petition an den Bundesminister für Wirtschaft und Industrie, Bundesminister für Finanzen und die Ministerpräsidenten der Bundesländer aufgelegt, an der sich bereits knapp 90.000 Personen beteiligt haben. Bitte unterzeichnen Sie die Petition, um eine große Anzahl an betroffenen Solo-Selbständigen vor dem wirtschaftlichen Ruin zu schützen, der auch einen immensen Schaden für Städte und Kommunen und für die Gesamtwirtschaft bedeuten würde.