Vollmundig versprechen vermeintliche Schuldenregulierer wirkungsvolle Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die hierbei offerierten Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, sind diese Anbieter häufig nicht. Bei drei Vereinen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt erfolgreich darauf gepocht, dass sie ihre haltlosen Versprechen künftig unterlassen und Betroffene in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten nicht mehr beraten oder vertreten.
So hat sich der Verein „Themis Schuldnerberatung Hamm e.V.“ auf eine Abmahnung hin verpflichtet, solche rechtlichen Vertretungen künftig nicht mehr anzubieten und auch nicht mehr dafür zu werben. Gegen das „Netzwerk Schuldnerberatung e.V.“ aus Bergisch Gladbach war die Verbraucherzentrale NRW bereits mit einer Klage wegen des gesetzeswidrigen Verhaltens vor dem Landgericht Köln erfolgreich. Und auch der Verein „NRW Schuldnerberater e.V.“ hat nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW die Reißleine gezogen und will auf das Angebot von Dienstleistungen, für die er überhaupt keine Erlaubnis hat, verzichten.
„Es sind keineswegs Einzelfälle, dass vermeintliche Schuldenregulierer Verbrauchern Rechtsdienstleistungen im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung anbieten“, so die Verbraucherzentrale NRW. Häufig im Fokus seien dabei Menschen, die in finanziellen Notlagen einen schnellen Weg aus der Überschuldung suchten. Dabei geraten diese dann oftmals an unseriöse gewerbliche Anbieter, die mit gehaltlosen Leistungen bei den finanziell Gebeutelten noch einmal zusätzlich abkassieren wollen. Offeriert werden dabei ganz unterschiedliche Dienste, jedoch nur selten gibt es auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung. „Statt dauerhafter Entschuldung sind häufig nur horrende Entgelte für überflüssige oder schlechte Leistungen garantiert“, rät die Verbraucherzentrale NRW genau hinzusehen.
Eine Checkliste hilft Ihnen, unseriöse Angebote zur Schuldnerberatung auszumachen und kompetente Hilfe zu finden: