Auf Facebook und Co. werden regelmäßig beschriftete Bilder (sog. Memes) oder andere Beiträge geteilt. Mal sind es Bilder von der eigenen Katze oder eine aktuelle Beziehungsstatusmeldung und dann mal ein Zeitungsartikel oder ein Zitat eines Politikers. Während das Teilen eines selbstgemachten Katzenbildes wohl keinerlei Probleme hervorrufen dürfte, kann das Teilen, vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennbar, unwahrer Beiträge zu Problemen führen.
Lügen, und damit das Verbreiten nachweislich falscher Tatsachenbehauptungen, ist grundsätzlich nicht strafbar. Aber auch der Inhalt einer im Kontext faktisch korrekten Aussage kann durch Weglassen, Hinzufügen oder Verdrehen von Tatsachen u.U. dazu geeignet sein, Straftatbestände zu erfüllen. Es gibt ungezählte Möglichkeiten von Darstellungen, die beleidigend, bedrohend oder volksverhetzend oder auch einfach „nur“ geschäftsschädigend sein können. In Betracht kommen dabei Verstöße z.B. gegen das Kunsturheberrechtsgesetz sowie Beleidigung (§185 StGB), Bedrohung (§241 StGB), Üble Nachrede (§186 StGB), Verleumdung (§187 StGB) oder Volksverhetzung (§130 StGB).
Mit dem eigenhändigen Erstellen und Veröffentlichen eines solchen Memes o.ä. kann einen Rechtsverstoß begangen werden, aber auch das Teilen von solchen Beiträgen, kann ein „Verbreiten“ im rechtlichen Sinne darstellen und Abmahnungen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen oder mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden, wobei wohl im Regelfall ein eigener (positiver) Beitrag oder Kommentar zum Zueigenmachen erforderlich sein dürfte. Hingegen ist das „Liken“ von Beiträgen von Gerichten bereits als positiv belegtes Teilen bewertet und bestraft worden.
Allerdings ist zu beachten, dass Beiträge unter die Meinungs-, Künstler- oder Pressefreiheit fallen oder bloß strittig, grenzwertig oder einfach nur geschmacklos sein können und auch mal ertragen werden müssen.
Um sich nicht angreifbar zu machen, empfiehlt es sich sowohl Inhalt als auch Quelle eines Beitrages zu überprüfen, um zu vermeiden, dass man auf Falschmeldungen hereinfällt und gegebenenfalls dafür haftbar gemacht wird.
Quelle: Polizei Niedersachsen