Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Am 05.07.2019 hat eine weitere Aufsichtsbehörde, die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnmeldung in der Causa Tycoon69 AG, BCB4U Bank AG und MCV-CAP Beteiligung AG ausgesprochen. Die BaFin schließt sich damit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Schweiz) und der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA an.

 

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Nachfolgend die BaFin Information im Original-Wortlaut: Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BCB4U BANK AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

 

Die Unternehmen Tycoon69 AG mit Sitz in Ennetmoos in der Schweiz sowie MCV-CAP Beteiligung AG mit Sitz in Österreich behaupten wahrheitswidrig, über eine Banklizenz für die von ihnen angeblich gegründete BCB4U BANK AG zu verfügen.

 

Keines der genannten Unternehmen untersteht der Aufsicht der BaFin. Die Unternehmen sind auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.

 

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin