Schadensersatzprozesse gegen Networker!

Die aktuellen Network-Karriere Berichte von Markus Miller zum Einschreiten der Behörden gegen das MLM-Unternehmen Tycoon69 haben eine Reihe von Anfragen von betroffenen Vertrieblern zur Frage ihrer Haftung ausgelöst. Markus Miller sagt dazu:

Ich habe in der letzten Zeit zahlreiche Warnungen vor fragwürdigen MLM-Systemen und Vertrieben ausgesprochen. Was aber ist zu tun, wenn ein unbedarfter, gutgläubiger Networker, der nach bestem Wissen und Gewissen ein System oder ein Produkt weiterempfohlen und vermittelt hat, auf einmal vor einer Klage bzw. einem Schadensersatzprozess steht? Um schon gar nicht in derartige Fälle verwickelt zu werden empfiehlt die Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen, LL.M. von der Hamburger Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte PartG folgendes zu bedenken.

 

Die Haftungsrisiken für Networker, MLM-Vertriebler und Finanzvermittler steigen

Ein immer aufsehenerregenderes Thema ist das ständig wachsende Haftungsrisiko und die Verwicklung in Schadensersatzprozesse für Networker, Sponsoren, Vermittler und Berater, aus dem Bereich der Kryptowährungen aber auch im Segment von Forex-, Devisenhandels bzw. sonstiger Tradingsysteme. Es ist davon auszugehen, dass die Schadensersatzforderungen- und klagen der Anleger auch in Zukunft kontinuierlich zunehmen werden.

 

Bei erlittenen finanziellen Verlusten ist für die Anleger häufig der naheliegendste Weg, rechtliche Schritte gegen den eigenen Sponsor einzuleiten, der das entscheidende Finanzanlageprodukt empfohlen hat. Ein Grund, der die Networker zur Zielscheibe der rechtlichen Auseinandersetzung werden lässt ist, weil die Networkunternehmen ihren Firmensitz im Ausland haben und dem Grunde nach kaum kontaktierbar sind. Wohingegen die Kontaktdaten des eignen Sponsors in der Regel bekannt sind.

 

Die Networker sind sodann mit Haftungsproblematiken und rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, von denen sie zuvor noch nicht einmal gehört haben. Auf einmal sind sie Partei eines Schadensersatzprozesses wegen vermeintlicher Schlecht- oder Falschberatung, wobei sie völlig unbedarft nach bestem Wissen und Gewissen ihrer Tätigkeit nachgekommen sind.

 

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