Verfahrenserfolg gegen international agierende Cyber-Betrüger: Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist es der Staatsanwaltschaft Rostock und dem Fachkommissariat fünf der Kriminalpolizeiinspektion in Rostock unter Einsatz von zahlreichen verdeckten polizeilichen Maßnahmen gelungen, ein professionell und international agierendes Geldwäschenetzwerk aufzudecken, über welches alleine im Jahr 2018 mehr als 100 Millionen Euro weitergeleitet wurden.
Die Ermittlungen führten zur Identifizierung dreier zentraler Köpfe der Geldwäscheorganisation und zur Festnahme eines der Täter, welcher sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Umfangreiches Beweismaterial – Datenträger, Telefone und PC-Technik mit einem Gesamtvolumen an auszuwertenden Daten von mehr als fünf Terrabyte – sowie Geldbeträge im sechsstelligen Bereich konnten sichergestellt werden.
Die von zehntausenden Geschädigten aus der ganzen Welt erlangten Gelder stammen aus Betrugsstraftaten über sog. Trading-Webseiten, die Investoren vorgeben, durch die Spekulationen mit binären Optionen, Forex-Trading, Kryptowährungen und weiteren ähnliche Finanzprodukten erhebliche Gewinne erzielen zu können. Zum professionellen System der hinter den Internetseiten stehenden Täter gehört der Betrieb von ganzen Callcentern, deren geschulte Mitarbeiter Anleger telefonisch und per E-Mail zu immer weiteren „Investitionen“ überreden. Nach Einzahlung einer geringen Geldsumme wird den Anlegern vorgetäuscht, dass der vermeintliche Gewinn auf den durch die Täter angelegten „Fake-Depots“ rapide anwächst. Nach diesen anfänglichen Gewinnen ist ein Großteil der Anleger bereit, höhere Summen zu investieren. Nach einiger Zeit zeigt die eigens für die Betrugsstraftaten programmierte Tradingsoftware einen Verlust bzw. Totalverlust der angelegten Gelder an.
Die auf den deutschen Konten der Geldwäscheorganisation eingezahlten Anlegergelder wurden unmittelbar nach Eingang auf ausländische Konten weitergeleitet. Besonders hierbei ist, dass die Geldwäscher, derer Dienste sich die Seitenbetreiber bedient haben, für die Gründung der Konten eigens geschaffene Gesellschaften (GmbHs) mit osteuropäischen Strohgeschäftsführern genutzt haben, um die so eröffneten Konten möglichst lange unentdeckt betreiben zu können. Auf diese Weise flossen über zahlreiche Konten jeweils erhebliche Geldbeträge, bevor die Rechtschaffenheit der Kontobetreiber in Zweifel gezogen werden konnte. Für ihre Tätigkeit verlangten die „Konten-Dienstleister“ Provisionen von den über die Webseiten betrügerisch erlangten Geldern, die ebenfalls im Millionenbereich lagen.
Binäre oder digitale Optionen sind hochriskante Termingeschäfte, die Merkmale einer Wette enthalten. Anleger spekulieren auf einen fallenden oder steigenden Kurs. Tritt der vom Anleger prognostizierte Fall ein, so gewinnt er und erhält einen vorher festgelegten Betrag, der typischerweise immer weniger als das Doppelte des eingesetzten Kapitals ausmacht. Tritt der vom Anleger prognostizierte Fall nicht ein, so verfällt die Option als wertlos, und der Anleger verliert sein gesamtes eingesetztes Kapital. In der Regel wird bei diesen Geschäftsmodellen mit außerbörslichen Produkten gehandelt.
Der gewerbsmäßige Betrug und die gewerbsmäßige Geldwäsche werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren – je Fall – bestraft. Die Ermittlungen dauern an.
Geschädigte können sich an die Staatsanwaltschaft Rostock wenden: