Manche Kreditinstitute bieten zur Identifizierung der Kunden bei einer Kontoeröffnung ein sog. „Video-Ident-Verfahren“ an, damit sie nicht in eine Filiale kommen oder an einem Post-Ident-Verfahren teilnehmen müssen. Bei einem Video-Ident-Verfahren identifizieren sich die Kunden über einen Videoanruf über das Internet bzw. eine App auf dem Smartphone gegenüber dem Kreditinstitut oder einem von ihm beauftragten Unternehmen.
Zur Identitäts- und Legitimationsprüfung müssen die Kunden z.B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen und Fragen beantworten. Doch Vorsicht: Auch Internetbetrüger nutzen das elektronische Verfahren zur Kontoeröffnung für sich aus.
Unter falschem Vorwand bringen sie Verbraucher dazu, ihre persönlichen Daten preiszugeben und am Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Die unter den Namen ihrer Opfer eröffneten Konten verwenden die Täter für kriminelle Zwecke, z.B. als Kontoverbindung für den Betrieb von Fakeshops oder zur Geldwäsche.
Eine bekannte Betrugsmasche ist auch die Schaltung gefälschter Stellenanzeigen in Job- oder Kleinanzeigen-Portalen im Internet: Die Betrüger verwenden teilweise professionell aussehende Internetseiten, die namhaften Unternehmen nachempfunden sind und täuschend echt aussehen können. Bewerber auf ein solches Stellenangebot werden häufig aufgefordert, an einem Online-Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Im Online-Bewerbungsverfahren sollen sie vielfältige persönliche Daten von sich preisgeben und z.B. Fotos von ihrem Personalausweis übermitteln. Mit den Daten stellen die Betrüger im Hintergrund online bei einem Kreditinstitut einen Antrag auf Kontoeröffnung unter dem Namen des Bewerbers und geben zur weiteren Abwicklung Kontaktdaten an, auf die sie selbst Zugriff haben.
Unter einem Vorwand werden die Bewerber im nächsten Schritt gebeten, am Video-Ident-Verfahren einer Bank teilzunehmen. Als Begründung wird ihnen z.B. mitgeteilt, sie müssten eine Verifizierung bei einer „Partnerbank“ vornehmen, da für einen Heimarbeitsplatz kein persönliches Vorstellungsgespräch möglich sei. Bei einer anderen Vorgehensweise wird ein fester Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, wenn die Bewerber einen „Testauftrag“ zur Qualitätssicherung des Video-Ident-Verfahrens erfolgreich durchführen würden. Hierbei werden die Bewerber angewiesen, auch auf Nachfrage der Bank beim Identifikationsprozess nicht den „Test“ zuzugeben, mithin gegenüber der Bank die Unwahrheit zu sagen.
In Wirklichkeit wird über das Video-Ident-Verfahren ein Konto unter dem Namen des Bewerbers eröffnet, das Betrüger für kriminelle Zwecke missbrauchen.
Quelle: BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht