Real Auto Trade: Rotzfrech gelogen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Auf seiner Internetseite www.real-autotrade.com behauptet das Unternehmen wahrheitswidrig, dass das Unternehmen unter anderem der Aufsicht der BaFinunterliege („regulated by“).