Ehevertrag: Diese Möglichkeiten gibt es

Ein Ehevertrag dient vorrangig dazu, die Modalitäten einer Scheidung zu klären. Er wird vor allem kinderlosen Paaren empfohlen, wenn beide Partner gut verdienen oder sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit in die Ehe bringen. Das kann zum Beispiel ein großer Altersabstand sein oder auch ein starkes Vermögensgefälle.

Mit einem Ehevertrag lassen sich zum Beispiel Obergrenzen für den Zugewinnausgleich aushandeln oder Werte aus dem gemeinsamen Vermögen ausklammern. Das kann etwa bei Selbständigen mit eigener Firma sinnvoll sein, damit der Ehepartner bei einer Scheidung keinen Zugriff auf das Unternehmen erhält. Bei ausländischen Ehepartnern kann der Ehevertrag festlegen, welches Landesrecht im Falle der Trennung zur Anwendung kommt.

 

Ehevertrag: Abweichung von der Norm

Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben die Eheleute automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Sie behalten damit das in die Ehe eingebrachte Vermögen, der Zugewinn aus den gemeinsamen Ehejahren wird im Falle der Trennung jedoch geteilt. Zusätzlich kommt es zu einem Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüchen. Wer davon abweichen will, muss einen Ehevertrag aufsetzen und vom Notar beglaubigen lassen. Hinweis: Kindesunterhalt lässt sich im Ehevertrag nicht ausschließen oder eingrenzen. Grundsätzlich dürfen Regelungen im Ehevertrag nicht zu Lasten Dritter gehen.

 

Vor der Heirat oder während der Ehe Vertrag aufsetzen

Grundsätzlich sind Lebenspartner frei in der Gestaltung ihres Ehevertrags. Das legt Paragraph 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest. Allerdings kann die starke Benachteiligung eines Ehepartners dazu führen, dass der Vertrag im Nachhinein vom Gericht für unwirksam erklärt wird. Dann gelten automatisch wieder die gesetzlichen Bestimmungen der Zugewinngemeinschaft mit all ihren Folgen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn einer der Ehepartner beruflich wegen der Erziehung der gemeinsamen Kinder zurücksteckt und dadurch weniger Einkommen und Rentenansprüche erwirtschaften kann. Ändern sich die Lebensumstände, sollte der Ehevertrag angepasst werden. Der Abschluss des Ehevertrages selbst ist nicht nur vor, sondern auch während der gesamten Ehe möglich. Rechtsanwalt

 

Ingo Lenßen

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