Jeder Mensch kann in die Lage geraten, dass er seinen Willen nicht mehr bekunden kann. Damit bleibt auch offen, welche medizinischen Leistungen erwünscht sind. Oft geht es dabei um lebenserhaltende Maßnahmen trotz fehlender Aussicht auf Besserung. In einer Patientenverfügung kann der eigene Wille dazu im Vorfeld verbindlich erklärt werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es seit 2009: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.“
Wer kann eine Patientenverfügung abgeben?
Berechtigt ist jeder deutsche Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und „einwilligungsfähig“ ist, also eigenständig Entscheidungen treffen kann.
Wann ist der günstigste Zeitpunkt für die Patientenverfügung?
Da der Ernstfall unabhängig vom Alter eintreten kann, sollte die Patientenverfügung möglichst früh erstellt werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Wer erhält die Patientenverfügung?
Eine rechtliche Vorgabe zur Hinterlegung gibt es nicht, auch eine notarielle Beglaubigung muss nicht erfolgen. Das Dokument muss jedoch eigenständig unterschrieben werden und Name, Geburtsdatum und Anschrift enthalten. Es wird empfohlen, eine Kopie der Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen. Außerdem sollten die Angehörigen ein Exemplar besitzen.
Hinweis: Erteilen Sie einem engen Vertrauten zusätzlich eine Vorsorgevollmacht. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es dabei ratsam, den eigenen Willen mit dem Vertrauten zu thematisieren. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht online zahlreiche Textbausteine, die bei der Erstellung einer Patientenverfügung helfen können.
Rechtsanwalt Ingo Lenßen