Nach Führerscheinentzug - kann ich den neuen im Ausland machen?

Führerscheinentzug: Die gefühlte Katastrophe für jeden Autofahrer. Um den deutschen Behörden ein Schnippchen zu schlagen, reisen viele Bürger ins Ausland, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben. Doch geht das wirklich so einfach?

Ein 57-jähriger Autofahrer hatte im Jahre 2006 nach einer Alkoholfahrt mit ca. 2,5 Promille seine Fahrerlaubnis verloren. Um diese nach der verhängten Sperrfrist wieder zu bekommen, hätte er nun die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz „MPU“ (oder besser bekannt als „Idiotentest“) machen müssen. Doch der Mann hatte berechtigte Angst, die Prüfung nicht zu bestehen, denn die Durchfallquote bei der MPU ist sehr hoch. Außerdem werden zur Zulassung der Prüfung Auflagen gemacht, wie z.B. in seinem Fall der regelmäßige Besuch bei den anonymen Alkoholikern. Also hielt es der Mann für schlauer und einfacher, einen neuen EU-Führerschein im Nachbarland zu erwerben. Dazu meldete er für 108 Tage seinen tatsächlichen Wohnsitz in Tschechien an und machte dort erfolgreich seinen neuen Führerschein.

 

Der Führerscheintourismus ist den deutschen Behörden natürlich ein Dorn im Auge. Nach dem Motto: „Deutsche Vorschriften umgehen gilt nicht“ erklärte das OVG Münster den in Tschechien erworbenen Führerschein für unzulässig, weil der Mann unter anderem für mindestens 185 Tage einen tschechischen Wohnsitz hätte haben müssen. Und das ist in der Praxis meistens kaum zu machen und mit vielen anderen, meist steuerrechtlichen Problemen verbunden.

 

Stellt sich da die Frage, ob es unter dem Strich nicht doch einfacher ist, den hier in Deutschland verlorenen Führerschein auch wieder hier zu machen. Ehrlicher ist es auf jeden Fall.

 

Rechtsanwalt Ingo Lenßen

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