Erfolg für Servicedienstleister der OneCoin-Firmen vor dem OLG Hamm

Die Hamburger Anwaltssozietät SBS Legal Rechtsanwälte GBR (Schulenberg & Schenk) veröffentlichte auf ihrem Portal MLMRecht.de nachstehende Meldung: Bereits im April 2017 hatte das Amtsgericht Münster auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld Arreste in Millionenhöhe in das Vermögen des nordrhein-westfälischen Servicedienstleisters der OneCoin-Firmen verhängt, der insofern für OneCoin deutschlandweit tätig war.

Immer wieder jeweils dann, wenn diese Arreste durch unsere Kanzlei mit Rechtsmitteln angegriffen worden sind, änderten die Strafverfolgungsbehörden die Arrestverfügungen geringfügig und brachten eine „neue Fassung“ der Arreste aus, was auch dazu führte, dass allein aus formalen Gründen die Rechtsmittel über einen langen Zeitraum hinweg ins Leere liefen.

 

Wir rügten dieses Vorgehen mehrfach schriftlich und fochten auch die im Beschwerderechtszug ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Münster vom 09.02.2018 und 10.07.2018 konsequent an. Nunmehr hat auf die sogenannte „weitere Beschwerde“ hin der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 11.10.2018 den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom April 2017 und die modifizierenden Beschlüsse des Landgerichts Münster vom 09.02.2018 und 10.07.2018 in der finanziellen Größenordnung von 3 Mio. EUR aufgehoben und die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Anwaltskosten der Firma der Landeskasse auferlegt.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte gleichsam im letzten Moment vor einem angekündigten und bereits absehbaren aufhebenden Beschluss versucht, eine solche Entscheidung durch die Erwirkung einer erneuten Arrestanordnung durch das Amtsgericht Bielefeld zu verhindern. Insbesondere bejahte der Senat klar das nur ausnahmsweise gegebene Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit. In dem Beschluss heißt es: „Ein Rechtsschutzinteresse kann nicht verneint werden. Insbesondere ist das Rechtsmittel nicht durch den neuen Arrestbeschluss des AG Bielefeld prozessual überholt.“

 

Somit scheiterte dieser versuchte Schachzug der Staatsanwaltschaft. Die OneCoin-Firmen betrachten diesen wichtigen, grundlegenden und zutreffenden Beschluss als wichtigen Erfolg und werden auch alle weiteren Arrestanordnungen mit Nachdruck und allen gebotenen rechtlichen Mitteln bekämpfen und anfechten.

 

Network-Karriere meint: Der letzte Satz zeigt, dass auch Schulenberg & Schenk damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft weitere Arrestanordnungen in die Wege leiten wird. Das Kapitel OneCoin dürfte nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern noch lange Zeit die Justizbehörden beschäftigen.