Die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung bringt immer neue Wahnsinns-Bestimmungen an den Tag. Der neueste Irrsinn: Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Hintergrund ist, dass ein großes Wohnungsunternehmen in Wien an 220.000 Wohnungen die Namen entfernt hat, weil die zuständige Behörde zu dem Schluss gekommen war, dass nach europäischem Datenschutzrecht die Verbindung von Nachnamen und Türnummer unzulässig sei. Wir haben es hier mit europäischem Recht zu tun. Deshalb ist davon auszugehen, dass dies auch in Deutschland Konsequenzen hat.
„Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden und klarstellen, dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin.
Was meinen Sie, liebe Leserinnen und Leser, sollen künftig bei Mietwohnungen Namenschilder an Klingeln und Briefkasten verboten werden? Schreiben Sie uns unter: leserbriefe@network-karriere.com