Unerlaubte Telefonwerbung: Anrufern drohen Bußgelder bis 300.000 Euro

Im Network-Marketing geht es darum Kontakte zu machen, um auf Produkte und das Geschäftsmodell hinzuweisen. Was liegt da näher, als zum Hörer zu greifen und bei wildfremden Leuten einfach sein Glück zu versuchen? Quellen für Telefonnummern gibt es im Internet bekanntlich genug. Doch grundsätzlich gilt: Telefonwerbung ist verboten, wenn der Angerufene nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die zuständige Bundesnetzagentur kann bei Verstößen Rufnummern abschalten und gegen Betreiber Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen.

Dass verbotene Anrufe nach wie vor für Werbezwecke genutzt werden zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale. Mehr als die Hälfte der Verbraucher wurde mindestens einmal unaufgefordert zu Werbezwecken, zum Beispiel per Telefon, kontaktiert.

 

Es ist egal, ob bei einem nicht zugestimmten Anruf ein Mensch am Apparat ist oder eine automatische Anrufmaschine den Anruf tätigt. Es reicht auch nicht aus, wenn der Anrufer gleich zu Beginn des Gesprächs nach einer Erlaubnis fragt.

 

Noch ein ganz wichtiger Hinweis: Der Anrufer darf seine Rufnummer nicht unterdrücken, denn das ist nicht nur unhöflich, sondern eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit.