DEXCAR Vertriebssystem kein betrügerisches Schneeballsystem

Das Berufungsgericht in Turin, Italien (Nr. 1306/16 R.G. P.M., 23.03.2018) hat die Entscheidung des Strafgerichts von Biella, Italien (Nr. 1306/16 R.G. N.R., 11.01.2018) bestätigt. Danach erfüllt das Vertriebsmodell der Schulenberg & Schenk- Mandantin , der DEXCAR Autovermietung, nicht den Straftatbestand des Betrugs.

Das Strafgericht von Biella hatte in der Strafsache über den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der vorsorglichen Beschlagnahme von Girokonten und auf den Namen der DEXCAR zugelassenen Fahrzeugen zu entscheiden. Im Anschluss befasste sich das Berufungsgericht in Turin mit der Sache.

 

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, das von DEXCAR Autovermietung angebotene „Auto-Bonus-Programm“ stelle ein strafbares, betrügerisches „Schneeballsystem“ dar, weshalb die Geschäftsführung nebst einiger Mitarbeiter des Unternehmens sich des Betrugs und der Bildung einer kriminellen Vereinigung strafbar gemacht hätten.

 

Das verfahrensgegenständliche „Auto-Bonus-Programm“ der DEXCAR Autovermietung bot den Kunden insbesondere die Option, als selbständige Vertriebspartner für DEXCAR tätig zu werden.

 

In seinen Entscheidungen bestätigten beide Gerichte, dass mit dem „Auto-Bonus-Programm“ weder der Straftatbestand des Betrugs, noch die Straftat der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllt seien. Das von DEXCAR im Internet zur Verfügung gestellte Informations- und Werbematerial zum „Auto-Bonus-Programm“ sei für Verbraucher insbesondere nicht irreführend und es weise somit nicht die Merkmale eines strafbaren, betrügerischen Schneeballsystems auf.

 

Zwar sei das System, das hinter dem „Auto-Bonus-Programm“ stünde, komplex, die von DEXCAR zur Verfügung gestellten Informationen dazu seien aber umfassend und ließen für Verbraucher keinen Raum für Missverständnisse. Alleine aus dem Umstand, dass das Vertriebssystem kompliziert sei, ließe sich nicht schon ableiten, dass es sich um ein betrügerisches Vertriebssystem handle.

www.dexcar.de

 

Quelle: www.sbs-legal.de