60 km/h zu schnell: trotzdem freigesprochen

Statt erlaubter 120 km/h wurde ein Autofahrer mit 180 km/h auf einer Bundesstraße geblitzt. Dafür sollte er 480 Euro zahlen und den Führerschein für einen Monat abgeben. Der betroffene Autofahrer fand jedoch im Internet eine Person, die damit warb, gegen Honorar Fahrverbote zu übernehmen. Man war sich schnell handelseinig und die Person füllte den Anhörungsbogen des Rasers aus.

Allerdings nannte er darauf nicht seinen tatsächlichen Namen, sondern gab als Fahrer die Daten eines nicht existierenden Mannes aus Karlsruhe an. Bis die Behörden bemerkten, dass es den angeblichen Fahrer gar nicht gab, war der Fall verjährt und der tatsächliche Raser musste aus diesem Grund vom Oberlandesgericht Stuttgart freigesprochen werden.

 

Network-Karriere Tipp: Trotzdem nicht nachmachen. Sowas kann gewaltig ins Auge gehen.