Neue Datenschutzgrundverordnung: Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe

"Nur rund jedes achte Unternehmen wird nach eigener Einschätzung bis zum Stichtag die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der BITKOM-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit.

Von den EU-Vorgaben sind praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp", erklärt Dehmel. Denn in genau drei Monaten müssen Unternehmen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt haben - andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Am 25. Mai 2018 endet eine zweijährige Übergangsfrist, die den Unternehmen für die Umstellung eingeräumt wurde. Strafen bis hin zu vier Prozent des Umsatzes drohen. Alle die mit personenbezogenen Daten arbeiten, dazu gehört auch ein Großteil der selbständigen Network-Marketing Akteure, sollten sich jetzt informieren was zu tun ist. Lesen Sie zu diesem Thema in der kommenden Ausgabe der Network-Karriere einen ausführlichen Bericht der Kölner Fachanwältin Dr. Nathalie Mahmoudi.

 

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