Wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt, geht in der Regel davon aus, dass er alles fahren darf was Räder hat. Ausgenommen schwere Motorräder und Lastwagen über 7,5 Tonnen. Zumindest war das in der Vergangenheit so. Was ist aber mit PKW-Anhängern? Wenn ja, wie schwer darf dieser sein? Wie verhält es sich, wenn man an einen 7,5 Tonner Mietwagen zusätzlich einen Anhänger ziehen möchte? Darf man einen Traktor fahren? Ist für ein Quad (vierräderiges Motorrad) ein Motorrad- oder ein Autoführerschein erforderlich? Muss ich meinen Führerschein Klasse drei nun ab dem 50. Lebensjahr verlängern lassen?
© sylv1rob1/Fotolia
Grundsätzlich ist der alte Führerschein Klasse 3 nach wie vor Gültig und muss auch nicht verlängert werden. Allerdings sollte man seinen Führerschein mal genauer anschauen. Auf der Rückseite des EU- Führerscheins sind die zugelassenen Klassen aufgeführt. In der rechten Spalte sind Schlüsselnummern vermerkt. Diese sagen aus, welche Einschränkungen bestehen, bzw. bis zu welchem Gesamtgewicht der Führerschein Gültigkeit hat.
Doch aufpassen! Wenn Sie die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht einhalten, drohen auch bei Unkenntnis hohe Strafen. Denn hier handelt es sich dann um den Strafbarbestand des Fahrens ohne Führerschein!
Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […] (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
2. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“
Es lohnt sich also sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins vertraut zu machen. Ganz gut beschrieben ist das Thema auf www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen