Schlechte Nachrichten: Führerscheine C1/C1E: nur noch fünf Jahre gültig

Die Führerscheine C1/C1E fürs Steuern von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen sind nur noch fünf Jahre gültig – und dies rückwirkend ab 19. Januar 2013. Schon Ende Dezember 2016 in Kraft getreten, nimmt diese Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Januar 2018 richtig Fahrt auf: Ab 19. Januar 2018, also zum Ablauf der fünf Jahre, hat der Fahrer keinen „Lappen“ mehr, um diese Fahrzeuge lenken zu dürfen.

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Dabei ist es völlig unerheblich, ob im Führerschein steht, dass die Erlaubnis zum Fahren eines Kleintransporters bis zum 50. Lebensjahr währt, also zum Beispiel bis 2034. Durch die gesetzliche Änderung ist jeder der ab 19. Januar 2013 gemachten Einträge bedeutungslos. Für C1/C1E-Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 neu erteilt worden sind, gilt weiterhin die Befristung bis zum 50. Lebensjahr.

 

Wer von der rückwirkenden Regelung betroffen ist, muss – wie es bei den neueren Fahrerlaubnissen die Regel ist – einen Antrag auf Verlängerung stellen und eine Gesundheitsprüfung erfolgreich absolvieren. Dazu zählen eine psychische und körperliche Untersuchung einschließlich einer Augenkontrolle.

 

Wer dies versäumt und ohne gültige Fahrerlaubnis in dieser Fahrzeugklasse weiterfährt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Zudem kann ein Strafverfahren mit Geld- oder Haftstrafe drohen. Empfohlen wird, die Verlängerung spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.

 

Verbraucherzentrale NRW