Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder den Knorpel schützen – so verspricht es die Werbung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
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Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Doch nicht alle Anbieter halten sich an dieses Verbot. "Besonders Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Verbraucherzentralen fanden bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf, ob die Werbeaussagen zulässig sind, besteht nach Auffassung der Verbraucherzentralen auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte. Die Rechtmäßigkeit dieser Angaben werden die Verbraucherzentralen juristisch prüfen.
Gesetzliche Höchstmengen fehlen
Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als
pharmakologisch wirksam beurteilt; an dieser Bewertung haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet
lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. "Wenn die Anbieter das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, umgehen sie die Prüf- und Nachweispflichten, die für
Arzneimittel vorgeschrieben sind", erläutert Schautz.
Risiken und Nebenwirkungen
Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Eiweiß aus Krebstieren oder Fisch
reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.