Schon ab 425,01 Euro Monatseinkommen drohen Kleinstverdienern hohe Krankenkassenkosten und -Nachzahlungen: Wehren Sie sich! Beteiligen Sie sich an der Petition "Faire Kassenbeiträge für Selbstständige".
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Hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind für Teilzeit-Selbstständige schon lange ein Ärgernis. Durch ein neues Gesetz drohen jetzt für Einkünfte ab dem 1.1.2018 überraschende
Nachzahlungen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. fordert deshalb in einer unterstützenswerten Petition "Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige – die
Benachteiligung beenden!". Eine fünfstellige Zahl von Betroffenen hat bereits online mitgezeichnet.
Gesetzesänderung zum 1.1.2018 verschärft das Problem / Kostenlose Familienversicherung in Gefahr
Die Situation für die Selbstständigen spitzt sich zum Jahreswechsel weiter zu, weil ab 2018 neue Regeln für die Höhe und Fälligkeit der Beiträge gelten, die weitgehend unbemerkt von der
Öffentlichkeit beschlossen worden sind. "Dadurch kann es noch Jahre später zu hohen Nachzahlungen kommen", so Lutz.
Ein Beispiel: Viele Teilzeit-Selbstständige erzielen einen Gewinn von knapp 450 Euro – im Glauben, dass sie bis zu dieser Grenze bei ihrem gesetzlich versicherten Partner mitversichert sind. Das
ist aber nicht korrekt: Für Selbstständige ohne Minijob liegt die Verdienstgrenze bei 425 Euro. Ab einem Gewinn von 425,01 Euro gelten sie als nebenberuflich selbstständig und schulden der
Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf einen fiktiven Mindestverdienst von 991,67 Euro, auch wenn sie gar nicht so viel verdienen. Bei noch so geringfügigem Überschreiten der Grenze von 425
Euro schulden sie pro Monat 182 Euro Beitrag.
Will man kostenfrei mitversichert bleiben, muss man also ganz genau darauf achten, dass der Gewinn im Jahresdurchschnitt unter 425 Euro/Monat bleibt. Wer mehr verdient, muss dies der
Krankenversicherung melden bzw. in deren Fragebogen korrekt angeben. Bisher griff dann bei einem Überschreiten der Mindestbeitrag von 182 Euro für die Zukunft.
Das ändert sich nun aber für Einkünfte ab dem 1.1.2018: Künftig werden die Beiträge rückwirkend geändert und ggf. nachgefordert. So kann es passieren, dass der selbst oder durch den Steuerberater
ermittelte Gewinn an sich knapp unter 425 Euro liegt, aber eine Ausgabe nicht anerkannt wird. Das Finanzamt stellt dann einen Gewinn von etwas über 425 Euro fest und damit wird eine Nachzahlung
von 182 Euro pro Monat fällig – zusätzlich zu der Vorauszahlung in gleicher Höhe, die ab diesem Zeitpunkt auch zu zahlen ist. Eine böse Überraschung!
Auf Anfrage der Network-Karriere erklärt der AOK-Bundesverband die Berechnungsweise: "Liegt das Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig oberhalb von 425 EUR, ist keine
Familienversicherung mehr möglich. Die 450 Euro-Grenze gilt nur für Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen; sie gilt aber nicht bei Arbeitseinkommen aus selbstständiger
Erwerbstätigkeit. Die betroffene Person hat sich in einem solchen Fall dann selbst um einen angemessenen KV-Schutz zu kümmern."
Wehrt Euch: Jetzt an Petition beteiligen. Die Petition, die von einer Vielzahl von Verbänden und Initiativen unterstützt wird, soll an die nächste Gesundheitsminister übergeben werden. Noch bis
Ende Oktober ist Zeit sie mitzuzeichnen.
Hier geht es zur Petition.