Unverlangtes Werben am Telefon, Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden: Dieses Trio hat die Verbraucherzentrale NRW als Türöffner ausgemacht, um an Haustür und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu kommen. Zutage gebracht hat das die Auswertung von rund 1.500 Anfragen über Maschen beim Direktvertrieb. Ein knappes Jahr lang hatten die Beratungsstellen akribisch Buch geführt, durch welche windigen Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten Vertragsabschlüssen landen. Gegen vier Anbieter hat die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht oder Klageauftrag erteilt.
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In der Beratung schilderten Verbraucher, dass sich Unternehmen bei ihnen unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war – eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren.
Das erforderliche Einverständnis für die telefonische Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.
Zudem beschwerten sich Ratsuchende, dass Direktvertriebler an der Haustür unter dem Vorwand geklingelt hatten, um über neue Preise informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Mal waren sie auch unter "falscher Flagge" gesegelt und hatten sich als vermeintliche Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Institutionen ausgegeben. Mit dieser seriösen Visitenkarte hatten Umgarnte dann schnell Vertrauen gefasst, um sich auf unterbreitete Offerten einzulassen.
Unter den Werbern an Haustür und Telefon waren sowohl Newcomer der Energiebranche, die im Markt Fuß fassen wollten, als auch etablierte Versorger. Mal wurde der Anbieterwechsel als unvermeidlich hingestellt, weil es bald nur noch Ökostrom gebe. Mal wurden fehlende Sprachkenntnisse ausgenutzt, um vermeintlich günstige Strompreise vorzugaukeln, die sich beim Vergleich dann jedoch als viel zu hoch herausstellten.
Für die Verbraucherzentrale NRW waren die unlauteren Geschäftsmethoden im Direktvertrieb Anlass, gegen vier auffällige Anbieter – die Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, die Voxenergie GmbH, die Mivolta GmbH und die PST Europe Sales GmbH – wegen unverlangter Telefonwerbung, untergeschobenen Verträgen und teilweise auch wegen weiterer Verstöße rechtlich vorzugehen.
Gegen die Stadtwerke Pforzheim wurde beim Landgericht Karlsruhe auch deshalb Klage eingereicht, weil Verbrauchern bei den unverlangten Werbeanrufen nur Verträge mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten angeboten worden waren. Dies ist zwar als individuelle Vereinbarung zulässig, wenn Kunden dabei die freie Wahl unter beliebigen Laufzeiten haben. Kann der Kunde die Laufzeit nicht frei vereinbaren, handelt es sich jedoch um eine allgemeine Geschäftsbedingung – die unwirksam ist, wenn die Laufzeit darin mehr als 24 Monate beträgt.
Bei der Münchener PST Europe Sales GmbH wie bei der Berliner Voxenergie GmbH wurde darüber hinaus beanstandet, dass sie laufende Stromverträge der neu geworbenen Kunden gekündigt hatten. Und zwar ohne dass der Verbraucher die hierzu erforderliche Vollmacht in Textform erteilt hatte. Dies war bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen ja schon praktisch gar nicht möglich.