Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat die Mutter eines Elfjährigen im Zusammenhang mit dessen Smartphone-Nutzung verurteilt (F 120/17 EASO) mit diesem einen schriftlichen Mediennutzungsvertrag zu schließen. Zudem wurde die Kindesmutter verpflichtet, von allen Personen, welche aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen dahingehend einzuholen, ob diese Personen damit einverstanden sind, dass WhatsApp diese Daten verwendet.
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Weiterhin muss sie mindestens einmal monatlich Gespräche mit ihrem Sohn über die Verwendung seines Smartphones und über die darauf gespeicherten Kontakte zu führen, sowie das Smartphone und
dessen Adressbuch dabei jeweils auch selbst in Augenschein zu nehmen.
Der Mutter wurde zudem aufgegeben sich laufend in mindestens drei Themenbereichen der digitalen Mediennutzung weiter zu bilden. Außerdem ist sie verpflichtet ihrem Sohn das Smartphone vor dem
Schlafengehen abzunehmen und ihm einen nicht online vernetzten Wecker zur Verfügung zu stellen.
Den Verfahrenswert hat das Amtsgericht Bad Hersfeld auf 1.500 Euro festgelegt. Die Mutter muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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