Das Girokonto bis zum vereinbarten Dispo überziehen, ohne Zinsen zahlen zu müssen - das ist bei einigen Geldinstituten tatsächlich möglich. Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Angebote unter die Lupe genommen und warnt vor Tücken und Gefahren. Denn was angeblich nichts kostet kann am Ende doch teuer werden.
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Die Targobank preist ihre "Dispo-Freigrenze" als kundenfreundliches Extra: "Bei kleinen Überziehungen drücken wir bei unseren Girokonten ein Auge zu", heißt es auf der Internetseite. Wer ins
Minus rutscht und die Freigrenze nicht überschreitet, muss keine Dispozinsen zahlen.
Doch die Realität ist eher ernüchternd. Je nach Kontomodell liegt die straflose Freigrenze bei höchstens 200 Euro. Wer das ab 600 Euro Gehaltseingang kostenlose Onlinekonto nutzt, darf sogar
lediglich 50 Euro ins Soll rutschen, ohne Zinsen berappen zu müssen. Besonders tricky: Wird das Limit überschritten, kassiert die Targobank auch für die unterhalb der Freigrenze liegenden Beträge
Dispozinsen ab.
Und was bringt's? Die Verbraucherzentrale hat die maximale Ersparnis errechnet: wenn das Onlinekonto das ganze Jahr über exakt bei minus 49,99 Euro steht. Wer das schafft, spart beim aktuellen
Disposatz von 7,47 Prozent mickrige 31 Cent pro Monat. Das reicht nicht nicht mal für ein Vollkornbrötchen, geschweige denn eine Eiskugel. Mithin sollte die Targo-"Freigrenze" kein hinreichender
Grund für den Kontowechsel sein.
Großzügiger zeigt sich da scheinbar die Skatbank bei ihrem "Flat-Konto": Ab einem monatlichen Gehaltseingang von 1250 Euro gewährt das Institut einen zinsfreien Disporahmen von 2500 Euro. Haken
nur: Das Konto kostet. Während die Skatbank für ihr "Trumpf-Konto" 4,17 Prozent Dispozins bei null Euro Kontogebühr aufruft, verlangt sie für das zinsfreie Flat-Konto 7,50 Euro pro Monat.
Wieder ein Fall für den Verbraucherschutz-Rechner. Und der spuckt Erstaunliches aus. Wer beim kostenlosen Trumpf-Konto 50 Tage im Jahr mit durchschnittlich 1000 Euro in den Miesen steht, zahlt
dafür insgesamt 5,79 Euro Zinsen. Das Jahresentgelt für die Kontoführung beim Flat-Konto summiert sich dagegen auf satte 90 Euro - mehr als das 15fache. Selbst wer 1000 Euro permanent das Jahr
über im roten Bereich lässt, ist mit weniger als der Hälfte (41,70 Euro) dabei.
Den höchsten zinsfreien Dispo im Verbraucherzentrale-Check bietet die GLS Bank, ein genossenschaftliches Geldinstitut mit nachhaltiger Ausrichtung. Das Angebot, das hier seit Anfang des Jahres
gilt: kostenloser Kredit innerhalb des vereinbarten Disporahmens bis zu einer Obergrenze von satten 10.000 Euro. Erst für darüber hinaus gehende Beträge fällt ein Dispozins von 7,05 Prozent
an.
Als "hochgradig flexibel" preist die GLS ihr "Privatgirokonto" an. Natürlich hat der Eintritt ins nachhaltige Pump-Paradies seinen Preis: Monatlich 3,80 Euro plus einen sogenannten "GLS-Beitrag"
von fünf Euro zahlen Kunde ab 28 Jahren. Das macht zusammen 105,60 Euro im Jahr.
Eine Hammer-Summe - mit fataler Signalwirkung. Denn Schuldner könnten es auch so sehen: Bei permanenter Vollausschöpfung von beispielsweise 10.000 Euro fallen gerade mal rund ein Prozent
Kreditzinsen an - und das Konto gibt´s gratis dazu. Eine nachhaltige Schuldenfalle für anfällige Kunden.
Denn ein Dispokredit sollte allein für die Überbrückung von kurzfristigen Engpässen eingesetzt und keinesfalls dauerhaft in Anspruch genommen werden. Schließlich schwebt über jedem
Nullzins-Angebot ein Damoklesschwert: Banken können ihre Konditionen jederzeit ändern. Und dann droht, etwa bei einem Anstieg der Marktzinsen, die teure Umschuldung des vermeintlichen
Schnäppchen-Dispos.
Sinnvoller ist daher: Wer dauerhaft kräftig im Minus steckt, sollte besser direkt auf einen Ratenkredit umsteigen. Die gleichbleibenden Monatsraten helfen beim disziplinierten Schuldenabbau.
Allerdings sollte der Dispo keinesfalls erneut für weitere Schulden herhalten.
Insbesondere sollten die Raten des Kredites bezahlbar sein und nicht aus dem Dispo gezahlt werden.
Und: Der Festzins, der bei günstigen Banken aktuell weniger als vier Prozent beträgt, bleibt erhalten, wenn die Zinsen steigen. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum
Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW