Hier erhalten Sie einfache Tipps, um ein "böses Erwachen" beim privaten Geldverleih an Freunde und Verwandte zu vermeiden. Das Allerwichtigste beim privaten Geldverleih ist es, einen einfachen und kurzen Vertrag aufzusetzen, der vom Darlehensgeber (der gibt das Geld) und Darlehensnehmer (der nimmt das Geld) unterzeichnet wird.
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Am wichtigsten sind die folgenden Dinge:
- Name
- Darlehensgeber und Darlehensnehmer
- (Geld-) Betrag
- Bestätigung, dass der Darlehensnehmer das Geld bereits (z.B. in bar) erhalten hat (nicht: erhalten wird!). Alternativ kann der Darlehensnehmer den Erhalt des Geldes auch nochmals separat schriftlich bestätigen.
- Unterschiften (zumindest des Darlehensnehmers)
Wenn Sie mögen, können Sie auch Folgendes mitaufnehmen:
- Zinssatz (oder dass keine Zinsen geschuldet sind)
- Rückzahlungsdatum (wenn kein Datum aufgenommen wird, müssen Sie das Darlehen mit 3 Monatsfrist kündigen (Achtung: ab Rückzahlungsdatum / Kündigung beginnt die Verjährung))
Sie sollten den Betrag dann am besten überweisen und nicht in bar übergeben. Wichtig: schreiben Sie in den Verwendungszweck zumindest "Darlehen" rein. Alternativ könnten Sie auch darauf achten, dass es Zeugen gibt, die bestätigen können, dass Sie das Geld übergeben haben und es ein Darlehen (und keine Schenkung) sein sollte. Achtung: Die Erinnerung von Zeugen verblasst schnell oder es ist aus anderen Gründen kein Verlass auf sie. Am besten die Beobachtungen vom Zeugen direkt schriftlich von diesem bestätigen lassen.
"Wenn ich einen schriftlichen Vertrag gemacht habe, bin ich dann auf der 'sicheren Seite'"?
Jein! Der Darlehensvertrag hilft Ihnen im Streitfall zu beweisen, dass der Darlehensnehmer ihnen Geld schuldet. Sie werden damit wahrscheinlich vor Gericht gewinnen. Mit dem Urteil könnten Sie
dann den Gerichtsvollzieher los schicken. Wenn nun aber der Darlehensnehmer nichts hat, was gepfändet werden kann, haben Sie trotzdem Pech gehabt! Insbesondere, wenn der Darlehensnehmer
Privatinsolvenz angemeldet hat.
"Kann ich mich davor schützen, dass der Darlehensnehmer kein Geld mehr hat?"
Das könnten Sie beispielsweise dadurch, dass der Darlehensnehmer Ihnen etwas zur Sicherheit übereignet – z.B. sein Auto. Sie müssten dann in den Darlehensvertrag schreiben: "Zur Sicherung der
Darlehensrückzahlung übereignet der Darlehensnehmer hiermit seinen PKW (VW Golf), mit amtlichem Kennzeichen (K-AS 50), Fahrgestellnummer (VWJHDs6564h) an den Darlehensgeber. Der Darlehensgeber
nimmt die Sicherungsübereignung hiermit an. Das Fahrzeug bleibt während der Laufzeit des Darlehens im Besitz des Darlehensnehmers."
Sie sollten sich den Fahrzeugbrief, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II übergeben lassen und in Verwahrung behalten. Nur so ist gewährleistet, dass der Darlehensnehmer den PKW nicht
anderweitig (wirksam) verkaufen kann und Ihnen damit die Sicherheit entzieht.
"Ist es überhaupt erlaubt (=legal), privat Geld zu verleihen?"
Ja! Falls sie Zinsen verlangen, müssen diese aber in der Einkommenssteuererklärung des Darlehensgebers angegeben werden. Falls Sie keine Zinsen verlangt werden und die Marktüblichen Zinsen 20.000
Euro überschreiten würden, muss der Darlehensnehmer ggf. Schenkungssteuer zahlen.
"Ist auch ein Darlehensvertrag auf einem Bierdeckel gültig?"
Ja! Ob der Darlehensvertrag auf einem Bierdeckel, Fresszettel, einem Stück Tapete oder Ähnlichem geschrieben steht ist egal. Er ist gültig. Sie müssen ihn eben nur bei Gericht vorlegen können.
Problematisch wird es nur, wenn anhand des Schriftbildes Zweifel an der Geschäftsfähigkeit (z.B. infolge Alkoholgenusses) entstehen.
Rechtsanwalt Markus Decker
www.db-anwaelte.de