Abmahnung erhalten? Und was nun?

Die Network-Marketing-Branche lebt von hochmotivierten Menschen, die bei ihren Werbemaßnahmen teilweise über das juristische Zulässige hinausschießen. Hierauf folgt dann eine vom Konkurrenten ausgesprochene Abmahnung. Aber wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Es gibt vier Stereotypen, die unterschiedliche Ansätze haben um mit einer Abmahnung umzugehen:

1. Taktik Vogelstrauß
Der Stereotyp Vogelstrauß reagiert gar nicht auf die Abmahnung. Er steckt den Kopf in den Sand und hofft, dass nichts weiter passiert.

2. Taktik "Augen zu und Durch"
Der Typ "Augen zu und Durch" unterschreibt die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beilag. Er freut sich, da hier keine Kosten thematisiert wurden und denkt sich "gut, dann werbe ich demnächst anders".

3. Taktik Dr. Google
Der Typ Dr. Google informiert sich online und schreibt der Gegenseite einen gepfefferten Antwortbrief. Er teilt mit, dass er nicht wusste etwas falsch zu machen. Er entschuldigt sich höflich und gelobt Besserung. Er erklärt ausdrücklich weder eine Unterschrift zu leisten noch etwas zu zahlen.
 
4. Taktik Professor
Der Professor liest sich die Abmahnung genau durch. Er recherchiert ein bisschen online. Er fragt seine Upline wenn er ein Networker ist oder seine Berater, wenn er Gründer eines Start-Ups ist. Nach eingehender aber zügiger Überlegung kommt er zu dem Ergebnis, dass er selber nicht beurteilen kann, wie er sich richtig verhält. Er geht zum Anwalt.


Der Anwalt wird prüfen, ob die Abmahnung berechtigt war. Ist dies nicht der Fall, wird der Anwalt die Abmahnung als unberechtigt zurückweisen und beim Gericht eine sogenannte Schutzschrift hinterlegen. Hiermit wird verhindert, dass das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, ohne die Argumente des Abgemahnten zu hören.


War die Abmahnung berechtigt, wird der Anwalt kritisch die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung prüfen. Oftmals sind diese viel zu weit formuliert. Er wird die Erklärung umformulieren. Dies kann sich auch positiv auf die zu erstattenden Kosten auswirken. Zudem wird er den Professor beraten, welche Maßnahmen er ergreifen muss, um nicht bereits in der kommenden Woche eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.


Tipp zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen:

  • 1. Erfolgte die Abmahnung berechtigt?
    • Ja: eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung muss abgegeben werden. Der Inhalt muss aber sorgfältig geprüft werden und darf nicht zu weitgehend sein.
    • Nein: es sollte sofort eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt werden und zeitlich danach die Abmahnung zurückgewiesen werden.
  • Der gerügte Verstoß muss bei einer berechtigten Abmahnung sofort und dauerhaft eingestellt werden.
  • Es reicht nicht aus, den Verstoß einfach zu beenden. Die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei einer berechtigten Abmahnung ist zwingend.
  • Prüfen Sie, ob die Abmahnkosten richtig berechnet wurden.

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