Es kann schneller gehen, als gedacht: Nur kurz zu schnell gefahren oder eine rote Ampel erwischt, schon gerät die eigene Fahrerlaubnis in Gefahr. Arten, den Führerschein zu verlieren, gibt es inzwischen zahlreiche, egal ob nur vier Wochen, oder tatsächlich lebenslang. Als Bürger und Verbraucher muss das Augenmerk daher speziell auf wichtige Punkte gelenkt werden.
Differenzierung wichtig
Grundsätzlich ist es wichtig, eine genaue Unterscheidung zwischen einem Fahrverbot und einem tatsächlichen Entzug der Fahrerlaubnis zu treffen. Das Fahrverbot selbst dient als zusätzliche Strafe, die bei schweren Delikten nebst Bußgeld und den berühmten Punkten in Flensburg verhängt wird. Es beginnt bereits mit einer Dauer von nur vier Wochen, kann jedoch unter Umständen auf bis zu drei Monate ausgeweitet werden. Eine Kanzlei für Verkehrsrecht kann helfen, das Fahrverbot abzuwenden, oder zumindest deutlich zu verringern. Am Ende erhält der Betroffene seinen Führerschein jedoch wieder zurück und darf sich damit erneut hinters Steuer setzen.
Die Rechte der Fahrer
Gleichzeitig gilt für das erste Fahrverbot der Einfluss des Verkehrssünders. Dieser darf sich schließlich innerhalb von vier Monaten einen Zeitraum auswählen, in dem der Führerschein abgegeben
werden soll. Somit ist es dank des Rechts des deutschen Autofahrers möglich, große Abstimmungsprobleme mit dem Arbeitsplatz und ähnliche Dinge zu vermeiden.
Dieses Recht sollten Verbraucher definitiv in Anspruch nehmen, handelt es sich doch um einen guten Weg, um größere Probleme zu vermeiden. Ein zu geringer Sicherheitsabstand beim Fahren oder gefährliche Überholmanöver können ebenfalls Gründe sein, weshalb der Führerschein für eine Weile zum Amt geht.
Der komplette Entzug
Besonders schwere Vergehen können schließlich den kompletten Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Dies geschieht zum einen, wenn ein Fahrer schon 8 Punkte in Flensburg auf seinem Konto
gesammelt hat. Andernfalls kann auch eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut dafür sorgen, dass der Führerschein entzogen wird.
Damit erlischt die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu fahren, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Maximal ist es notwendig bis zu fünf Jahre ohne Führerschein auszukommen. Im Anschluss daran muss die neue Erteilung der Fahrerlaubnis im Übrigen neu beantragt werden. Dabei prüft die Behörde, ob wieder die Voraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs gegeben sind.
Fazit: Wer sich im Straßenverkehr sicher und rücksichtsvoll verhält, dürfte wohl kaum Probleme mit einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bekommen. Auf der anderen Seite können selbst kleine Unachtsamkeiten und Kurzschlussreaktionen an der roten Ampel ein Fahrverbot nach sich ziehen. In jedem Fall sollten Fahrer daher ihre eigenen Rechte genau prüfen.