Über was man alles trefflich streiten kann. Ob es den beteiligten Parteien dann bekommt oder nicht, steht wohl meist nicht zur Debatte. Dabei könnte man meinen, dass es doch noch einige wenige Dinge gibt, über die man nicht streiten muss. Ein schönes, gepflegtes Feierabend-Bier zum Beispiel.
"Wohl bekomm's", sagt man in vielen Gegenden des Landes. Da könnte man doch glatt davon ausgehen, dass ein Bier auch bekömmlich ist. Zumindest sofern man sich nicht um den Bierdeckel herum säuft.
Das Oberlandesgericht in Stuttgart musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob eine kleine Allgäuer Brauerei damit werben darf, dass ihr Bier bekömmlich sei.
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin hatte wegen dieser Aussage recht unbekömmlich Klage gegen den Brauer eingereicht.
Das hohe Gericht musste der Klage aufgrund der Vorschriften der europäischen "Health-Claims-Verordnung" stattgeben und festellen, dass Bier nicht bekömmlich ist, bzw. man dies als Hersteller nicht sagen darf.
Ob ein solches Urteil "im Namen des Volkes" bezeichnet werden kann, scheint fraglich. Sicher dagegen dürfte sein, dass solche Entartungen des gesunden Menschenverstands nicht gerade für mehr
"Wohl bekomm's Europa" werben.