Mal ehrlich, würden Sie es bemerken, wenn auf Ihrer Webseite ein Text oder ein Link verändert wäre? Prüfen Sie regelmäßig was auf Ihrer Seite steht? Wohl eher
nicht.
Die Network-Karriere hat in den letzten 13 Jahren so manches Network-Marketing-Unternehmen auf Fehler oder textliche Widersprüche auf deren Webseite hingewiesen. Denn die Redaktion
forstet regelmäßig die Internetseiten der Branchenmitglieder durch. Aber sie sieht auch nicht alles.
Immer häufiger sind auch kleine oder mittelständische Unternehmen Ziel von Hackerattacken. In vielen Fällen merken die Betroffenen die Veränderung nicht und dann droht das böse Erwachen.
Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mitteilt, kann eine zivilrechtliche Haftung auch schon bei Fahrlässigkeit entstehen.
Was ist zu beachten?
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seine Zugangskontrolle gegen Angriffe von außen abzusichern! Nutzer, deren Daten dort gespeichert sind und die missbräuchlich benutzt wurden, können die
Firmen auf Fahrlässigkeit verklagen! Das Strafmaß liegt bei 50.000 bis 300.000 Euro, schlimmensten falls droht sogar eine Freiheitsstrafe!
Gehackte Firmen sind verpflichtet, ihre Sicherheitslücke beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist darüber hinaus gesetzlich berechtigt, verdächtige Firmen auf Sicherheitslücken zu überprüfen, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist. Das kann zu
einer mehrwöchigen Abschaltung der Internetseite führen!
Network-Karriere-Tipp: Öfters mal die eigene Homepage anschauen und gewissenhaft durchlesen.