Noch vor wenigen Tagen hatte die Network-Karriere darüber berichtet, dass die Hamburger Anwälte Schulenberg & Schenk gegen eine Beonpush-Führungskraft Strafantrag wegen des Verdachts der strafbaren progressiven Kundenwerbung und des Kapitalanlagebetruges in einem besonders schweren Fall gestellt hat und die BaFin sowohl das Unternehmen Beonpush wie auch dessen Vertriebspartner im Visier hat.
Nun hat Beonpush Gründer Ferki Demirovski die Löschung der Beonpush Ltd beantragt. Wie es scheint, sollen die Millionen eingesammelten Gelder auf Beontel, eine neue Firma umgeschichtet geworden
zu sein. Hier sollen die bisherigen Vertriebspartner neu starten können. Wenn sie nun mal neu einzahlen.
Beonpush Führungskräfte sind für entstandene Schäden haftbar
Stephan Schulenberg, von der Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburgerklärt den Sachverhalt:
"Das Beonpush-Vertriebssystem stellte nicht nur ein System der progressiven Kundenwerbung (§ 16 Abs. 2 UWG) dar, sondern erfüllte darüber hinaus den Tatbestand gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
in einem besonders schweren Fall gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB, denn die große Story von dem angeblich lukrativem Geschäftsmodell, im Internet Werbung zu versteigern, war schlichtweg
gelogen.
Der einzige Geschäftszweck bestand darin, Teilnehmer anzuwerben, die Geld investieren, und mit diesem Geld die Renditen der anderen Teilnehmer auszuzahlen. Dementsprechend sind die Teilnehmer
auch immer alle zufrieden, da jeder seine Renditen erhält.
Erst als die Unternehmensführung feststellen musste, dass die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen, machte man das System dicht und verschwand mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Die
Berater sehen sich getäuscht und bleiben auf hohen finanziellen Verlusten sitzen. Die Firma Beonpush selbst zu verklagen, wird wenig bringen, da diese lediglich als Briefkastenfirma
agierte.
Allerdings existieren in Deutschland einige Protagonisten, die sich als Führungskräfte von Beonpush präsentiert, und umfangreiche Strukturen aufgebaut haben. Diese Führungskräfte haften gegenüber
den von ihnen angeworbenen Teilnehmern auf Schadensersatz.
Dafür gibt es zwei Ansätze: Zum einen haben sich die Führungskräfte zum Teil massiv an den Täuschungshandlungen beteiligt, indem Präsentationen vorgeführt wurden, in denen den Teilnehmern erklärt
wurde, dass die Firma und der behauptete Geschäftszweck tatsächlich existiert.
Wer derartige Falschaussagen vorsätzlich, oder auch fahrlässig, da er leichtfertig Informationen von anderen übernommen hat, gegenüber Teilnehmern trifft, um diese zur Einzahlung von Geldern zu
veranlassen, haftet diesen Teilnehmern auf Schadensersatz.
Darüber hinaus sind Beonpush-Berater, die aktiv neue Teilnehmer angeworben haben, rechtlich als Vermögensanlageberater, die dem Vermögensanlagegesetz und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
unterliegen, zu qualifizieren. Unsere Kanzlei hat beim Landgericht Hamburg bereits einen Beschluss gegen eine Beonpush-Führungskraft erwirkt, die dies bestätigt.
Die hier anwendbaren Gesetze statuieren eine Reihe von Pflichten für die Vermittler, wie z.B. die Verpflichtung, bei der Vermittlung darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Risikoinvestment
handelt und der Totalverlust der Anlage möglich ist. Werden diese Pflichten verletzt, was bei Beonpush-Führungskräften regemäßig der Fall war, haften diese den von ihnen geworbenen Teilnehmern
auf Schadensersatz.
Nach Auffassung unserer Kanzlei handelt es sich bei den Führungskräften sogar um gewerbsmäßige Finanzdienstleister, die eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen. Da derartige Erlaubnisse nicht erteilt wurden, ermittelt die BaFin bereits gegen einzelne Führungskräfte.
Unsere Kanzlei bereitet derzeit die Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Reihe von Beonpush-Führungskräften vor, von denen bekannt ist, dass diese Provisionen im siebenstelligen Bereich
verdient haben."