Das Network Unternehmen Swisscoin, welches von der Euro Solution GmbH mit Sitz in der Schweiz betrieben wird, rühmt sich damit, eine neue Kryptowährung entstehen zu lassen. Schon ein Blick auf die Bedienoberfläche im Backoffice lässt jedoch darauf schließen, dass die Betreiber sich nicht die Mühe machen wollten, etwas Neues zu erschaffen, sondern lieber von bestehenden Systemen kopierten. Aber es geht noch weiter, sagt Rechtsanwalt Andre Schenk: "Man ist nicht einmal davor zurückgeschreckt, die von unserer Kanzlei für ein anderes Unternehmen erstellten Vertragsunterlagen zu kopieren, lediglich kleine Änderungen wurden daran vorgenommen.
Wenn ein Unternehmen nicht einmal dazu in der Lage ist, die Kosten für eine rechtliche Absicherung aufzubringen, bestehen starke Zweifel an der Nachhaltigkeit und Seriosität des Projekts.
Das Geld fehlte aber offenbar auch für die Entwicklung der Produkte, es gibt nämlich keine. Die Pakete, welche die Vertriebspartner kaufen sollen, enthalten Schulungsmaterial, dieses ist
allerdings angeblich erst ab September 2016 verfügbar. Bis dahin sollen sich die Vertriebspartner also damit begnügen, mit Luft zu handeln.
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit Vertriebssysteme wegen des Verstoßes gegen das Verbot der progressiven Kundenwerbung gem. § 16 Abs. 2 UWG verboten, welche ohne echtes Produkt
aufwarten. In diesem Zusammenhang weisen die Hamburger Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk darauf hin, dass sich unter Umständen auch Vertriebspartner strafbar und schadensersatzpflichtig
machen, wenn sie an einem rechtswidrigen System teilnehmen, und es fördern, indem sie neue Vertriebspartner anwerben.