"Sicherheit und Ruhe beim Einkauf" sowie "100% Kundenzufriedenheit": mit diesen Versprechen locken Onlineshops aus Fernost. Doch mit der Ruhe nach dem Kauf kann es schnell vorbei sein, wenn die Ware auch nach Wochen nicht eintrudelt oder der Zoll die Sendung stoppt und Nachforderungen stellt.
Obendrein droht Ärger oft auch bei Widerruf und Reklamation.
Egal ob Technik oder Textilien, ob Sportgerät oder Spielzeug: Online geraten Käufer immer wieder auf die Seiten von Versendern aus fernen Landen, speziell Ostasien. Deren Schnäppchen finden sich etwa in Preissuchmaschinen und Rabattportalen, wie bei Amazon Marketplace und eBay. Manche suchen gar gezielt nach Billigofferten aus sogenannten "Chinashops".
Nicht jeder, der sich auf die Seiten von "eInrow.de" oder "lightinthebox.com" klickt, weiß um den fernen Standort des Versenders. Oder die Zustellung endet bisweilen abrupt beim Zoll. Denn der konfisziert etwa Plagiate und Waren ohne ein benötigtes CE-Kennzeichen, dem Signum für Verkehrsfähigkeit in der Europäischen Union. Zur Kasse bittet der Zoll, wenn Kunden Einkäufe im Gesamtwert (Warenwert plus Porto) von mehr als 22 Euro tätigen. Zu berappen ist in der Regel eine 19-prozentige Einfuhrumsatzsteuer.
Für viele Technik- und Mode-Artikel über 150 Euro sind obendrein weitere Einfuhrabgaben fällig: von 2,5 bis zu 17 Prozent. Richtig krass wird’s bei Fahrrädern ab 150 Euro. Da kommen - wegen einer Antidumpingabgabe - mehr als 80 Prozent des Warenwerts obendrauf.
Sie hatten unter anderem auch radebrechenden Versprechungen geglaubt wie: "Sie brauchen keine Steuer für die Produkte zu bezahlen. Alle Pakete, die wir verschicken werden, wollen als 'Geschenk' markieren, und die Sitte" (gemeint ist wohl der Zoll) "wird nicht überprüfen."
Doch auch Geschenksendungen unterliegen einer stichprobenartigen Kontrolle und können, etwa weil eine Rechnung beiliegt, aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus ist auch für sie ab einem Warenwert über 45 Euro Steuer zu entrichten.
Das Risiko solch negativer Erfahrungen mindert, wer sich vorab kundig macht. So sind beispielsweise Käufer im Amazon-Marketplace besser abgesichert.
Wer hier in einem ausländischen Shop einkauft, kann die "A bis-Z-Garantie" des Branchenprimus in Anspruch nehmen: wenn Händler Widerrufsrecht und Gewährleistung verweigern oder horrende Mehrkosten für ferne Retouren partout nicht erstatten wollen.
Generell gilt der Rat der Verbraucherzentrale: Wie bei jedem Onlinekauf sollten Kunden stets auf eine sichere Bezahlung achten. Ein Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift, PayPal oder Amazon payments bietet Schutz, wenn ein Artikel nicht versandt wird oder erheblich von der Beschreibung des Verkäufers abweicht.